Landratsamt Bamberg: Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest
Vollzug des Tierseuchenrechts
Anlässlich der hohen Gefährdung eines Eintrages von ASP-Virus nach Deutschland und ggf. auch in unseren Landkreis bitten wir um Ihre Mithilfe.
Nach weiterbestehenden Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in den osteuropäischen Staaten (Polen, Litauen, Rußland, Rümänien, Ungarn) wurde im September 2018 in Belgien (Dreiländereck Frankreich-Luxemburg-Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt) bei tot aufgefundenen Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Bei der sofort durchgeführten Fallwildsuche in den Restriktionszonen wurden bis heute mehr als 600 verendeten Wildschweinen gefunden. Über 200 Tierkadaver waren mit ASP-Virus infiziert. Inzwischen besteht der Verdacht, dass sich die Seuche Richtung Frankreich ausbreitet. In Deutschland wurde bis heute noch kein ASP-Fall nachgewiesen, jedoch steigt durch die Ausbrüche in den Nachbarländern die Gefahr der Seuchenverschleppung erheblich. Der Seuchenfall in Belgien zeigt, dass ein Ausbruch in jeder Region und zu jeder Zeit möglich bzw. zu befürchten ist. Hinsichtlich vorbeugender Schutzmaßnahmen liegt das Hauptaugenmerk in der Prävention (kontrollierte Speiserestentsorgung im Bundesgebiet), Biosicherheitsmaßnahmen der Nutztierbestände und vorbereitende Maßnahmen der lokalen zuständigen Behörden.
Für den Fall, dass bei einem Wildschwein das ASP-Virus nachgewiesen wird, gilt dies als Ausbruch, sodass unverzüglich erste Maßnahmen zu treffen sind:
- Festlegung des gefährdeten Bezirkes (ca. 15 km Durchmesser) und der Pufferzone (ca. 45 km Durchmesser um Fundort)
- sofortige Jagdruhe (Meldung aller Abschüsse der letzten Woche)
- sofortiges Beenden von Forstarbeiten
- Kenntlichmachung und Absperrung des gefährdeten Gebietes
im gefährdeten Bezirk:
- kein Transport bzw. Verbringen von Schweinen
- Schlachtung von Schweinen nur nach behördlicher Genehmigung
- Aufhebung/‑lösung der Freilandhaltung von Schweinen
- Fallwildsuche und Bergung (wird über die zuständige Regierung angeordnet)
1. Fallwildsuche:
Sie soll in den entsprechenden Gebieten von einem ortskundigen Revierjäger nach Anweisung der Behörde geleitet werden. Dabei sollen Gruppen à 15 bis 20 Personen das Gebiet systematisch „durchkämmen“. Beteiligen können sich alle Personengruppen, die selbst keinen Kontakt mit Schweinehaltungen haben. Bei Fund eines verendeten Tieres wird der Fundort gemeldet (Geo-Daten erforderlich) und gekennzeichnet bzw. abgesperrt.
2. Bergung von Fallwild:
Die Bergeteams bestehen aus ca. 4 Personen, die vorab entsprechend geschult werden. Sie begeben sich an den gemeldeten Fundort, entnehmen direkt vom Tierkadaver eine zu unter-suchende Probe, verpacken den Kadaver vor Ort (auslaufsicher) und bergen ihn bis an eine Stelle, die mit einem Fahrzeug zum Abtransport erreicht werden kann. Benötigtes Material ist am Landratsamt vorrätig und wird zur Verfügung gestellt.
Für die in Punkt 1 und 2 genannten Teams sucht das Veterinäramt geeignete Personen, die sich für die Tätigkeiten bereit erklären. Dabei sind Personen auszuschließen, die direkten Kontakt mit Schweinehaltungen haben. Fragen zur Aufwandsentschädigung und des Versicherungsschutzes werden aktuell vom zuständigen Ministerium abgeklärt. Wir bitten Sie deshalb, in Ihren Gemeinden/Organisationen (z.B. Mitarbeiter des Bauhofes, Mitglieder der Feuerwehren, Jäger, Jagdhelfer) die entsprechende Information weiterzuleiten und eine möglichst große Anzahl an Personen zu benennen, die in den entsprechenden Teams mitarbeiten können (Listen im Anhang nutzen/ausfüllen). Nach Erhalt dieser Listen ist geplant, in Rücksprache mit Ihnen eine Auswahl zu treffen und ggf. eine entsprechende Einweisung bzw. Schulung dieser Personen durchzuführen. Nach Expertenmeinung ist für eine effektive Seuchenbekämpfung eine unverzügliche Fallwildsuche entscheidend.
Hinsichtlich der akuten Gefährdung ist ein unverzügliches Handeln angeraten, sodass wir Sie bitten, einen Ansprechpartner und die Anzahl der Personen für die einzelnen Teams bis zum 28.02.2019 zu benennen bzw. an uns weiterzuleiten. Um den Datenschutz zu gewährleisten, verbleiben Listen bei Ihnen, damit im Seuchenfall über den Ansprechpartner darauf zurückgegriffen werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. A.-U. Schille
Amtstierarzt
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