Land­rats­amt Bam­berg: Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men hin­sicht­lich der Afri­ka­ni­schen Schweinepest

Voll­zug des Tierseuchenrechts

Anläss­lich der hohen Gefähr­dung eines Ein­tra­ges von ASP-Virus nach Deutsch­land und ggf. auch in unse­ren Land­kreis bit­ten wir um Ihre Mithilfe.

Nach wei­ter­be­stehen­den Aus­brü­chen der Afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest in den ost­eu­ro­päi­schen Staa­ten (Polen, Litau­en, Ruß­land, Rümä­ni­en, Ungarn) wur­de im Sep­tem­ber 2018 in Bel­gi­en (Drei­län­der­eck Frank­reich-Luxem­burg-Bel­gi­en etwa 60 Kilo­me­ter von der deut­schen Gren­ze ent­fernt) bei tot auf­ge­fun­de­nen Wild­schwei­nen die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest fest­ge­stellt. Bei der sofort durch­ge­führ­ten Fall­wild­su­che in den Restrik­ti­ons­zo­nen wur­den bis heu­te mehr als 600 ver­en­de­ten Wild­schwei­nen gefun­den. Über 200 Tier­ka­da­ver waren mit ASP-Virus infi­ziert. Inzwi­schen besteht der Ver­dacht, dass sich die Seu­che Rich­tung Frank­reich aus­brei­tet. In Deutsch­land wur­de bis heu­te noch kein ASP-Fall nach­ge­wie­sen, jedoch steigt durch die Aus­brü­che in den Nach­bar­län­dern die Gefahr der Seu­chen­ver­schlep­pung erheb­lich. Der Seu­chen­fall in Bel­gi­en zeigt, dass ein Aus­bruch in jeder Regi­on und zu jeder Zeit mög­lich bzw. zu befürch­ten ist. Hin­sicht­lich vor­beu­gen­der Schutz­maß­nah­men liegt das Haupt­au­gen­merk in der Prä­ven­ti­on (kon­trol­lier­te Spei­se­rest­ent­sor­gung im Bun­des­ge­biet), Bio­si­cher­heits­maß­nah­men der Nutz­tier­be­stän­de und vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men der loka­len zustän­di­gen Behörden.

Für den Fall, dass bei einem Wild­schwein das ASP-Virus nach­ge­wie­sen wird, gilt dies als Aus­bruch, sodass unver­züg­lich erste Maß­nah­men zu tref­fen sind:

  • Fest­le­gung des gefähr­de­ten Bezir­kes (ca. 15 km Durch­mes­ser) und der Puf­fer­zo­ne (ca. 45 km Durch­mes­ser um Fundort)
  • sofor­ti­ge Jagd­ru­he (Mel­dung aller Abschüs­se der letz­ten Woche)
  • sofor­ti­ges Been­den von Forstarbeiten
  • Kennt­lich­ma­chung und Absper­rung des gefähr­de­ten Gebietes

im gefähr­de­ten Bezirk:

  • kein Trans­port bzw. Ver­brin­gen von Schweinen
  • Schlach­tung von Schwei­nen nur nach behörd­li­cher Genehmigung
  • Aufhebung/​‑lösung der Frei­land­hal­tung von Schweinen
  • Fall­wild­su­che und Ber­gung (wird über die zustän­di­ge Regie­rung angeordnet)

1. Fall­wild­su­che:

Sie soll in den ent­spre­chen­den Gebie­ten von einem orts­kun­di­gen Revier­jä­ger nach Anwei­sung der Behör­de gelei­tet wer­den. Dabei sol­len Grup­pen à 15 bis 20 Per­so­nen das Gebiet syste­ma­tisch „durch­käm­men“. Betei­li­gen kön­nen sich alle Per­so­nen­grup­pen, die selbst kei­nen Kon­takt mit Schwei­ne­hal­tun­gen haben. Bei Fund eines ver­en­de­ten Tie­res wird der Fund­ort gemel­det (Geo-Daten erfor­der­lich) und gekenn­zeich­net bzw. abgesperrt.

2. Ber­gung von Fallwild:

Die Ber­ge­teams bestehen aus ca. 4 Per­so­nen, die vor­ab ent­spre­chend geschult wer­den. Sie bege­ben sich an den gemel­de­ten Fund­ort, ent­neh­men direkt vom Tier­ka­da­ver eine zu unter-suchen­de Pro­be, ver­packen den Kada­ver vor Ort (aus­lauf­si­cher) und ber­gen ihn bis an eine Stel­le, die mit einem Fahr­zeug zum Abtrans­port erreicht wer­den kann. Benö­tig­tes Mate­ri­al ist am Land­rats­amt vor­rä­tig und wird zur Ver­fü­gung gestellt.

Für die in Punkt 1 und 2 genann­ten Teams sucht das Vete­ri­när­amt geeig­ne­te Per­so­nen, die sich für die Tätig­kei­ten bereit erklä­ren. Dabei sind Per­so­nen aus­zu­schlie­ßen, die direk­ten Kon­takt mit Schwei­ne­hal­tun­gen haben. Fra­gen zur Auf­wands­ent­schä­di­gung und des Ver­si­che­rungs­schut­zes wer­den aktu­ell vom zustän­di­gen Mini­ste­ri­um abge­klärt. Wir bit­ten Sie des­halb, in Ihren Gemeinden/​Organisationen (z.B. Mit­ar­bei­ter des Bau­ho­fes, Mit­glie­der der Feu­er­weh­ren, Jäger, Jagd­hel­fer) die ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­on wei­ter­zu­lei­ten und eine mög­lichst gro­ße Anzahl an Per­so­nen zu benen­nen, die in den ent­spre­chen­den Teams mit­ar­bei­ten kön­nen (Listen im Anhang nutzen/​ausfüllen). Nach Erhalt die­ser Listen ist geplant, in Rück­spra­che mit Ihnen eine Aus­wahl zu tref­fen und ggf. eine ent­spre­chen­de Ein­wei­sung bzw. Schu­lung die­ser Per­so­nen durch­zu­füh­ren. Nach Exper­ten­mei­nung ist für eine effek­ti­ve Seu­chen­be­kämp­fung eine unver­züg­li­che Fall­wild­su­che entscheidend.

Hin­sicht­lich der aku­ten Gefähr­dung ist ein unver­züg­li­ches Han­deln ange­ra­ten, sodass wir Sie bit­ten, einen Ansprech­part­ner und die Anzahl der Per­so­nen für die ein­zel­nen Teams bis zum 28.02.2019 zu benen­nen bzw. an uns wei­ter­zu­lei­ten. Um den Daten­schutz zu gewähr­lei­sten, ver­blei­ben Listen bei Ihnen, damit im Seu­chen­fall über den Ansprech­part­ner dar­auf zurück­ge­grif­fen wer­den kann.

Wir bedan­ken uns für Ihre Mit­hil­fe und verbleiben
mit freund­li­chen Grüßen
Dr. A.-U. Schille
Amts­tier­arzt