Stadt Bay­reuth zur Euro­pa­wahl: Hin­wei­se für aus­län­di­sche Unionsbürger

Am 26. Mai fin­det die Euro­pa­wahl 2019 statt, dann wer­den die Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments aus der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bestimmt. An der Wahl kön­nen auch Staats­an­ge­hö­ri­ge aus den übri­gen EU-Mit­glieds­staa­ten teil­neh­men, wenn sie das 18. Lebens­jahr voll­endet haben, min­de­stens drei Mona­te in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land oder in den übri­gen EU-Mit­glieds­staa­ten eine Woh­nung haben oder sich min­de­stens seit die­ser Zeit dort gewöhn­lich aufhalten.

Stimm­be­rech­tigt ist, wer in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­tra­gen ist. Die erst­ma­li­ge Ein­tra­gung erfolgt nur auf Antrag. Staats­an­ge­hö­ri­ge der EU-Mit­glieds­staa­ten, die auf­grund eines Antrags bereits bei der Euro­pa­wahl 1999 oder einer spä­te­ren Wahl zum Euro­päi­schen Par­la­ment in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­tra­gen wur­den, müs­sen kei­nen neu­en Antrag mehr stel­len. Wer hin­ge­gen bei frü­he­ren Wah­len (1979 bis 1994) in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen war, muss für sei­ne Teil­nah­me an der Wahl 2019 einen erneu­ten Antrag stel­len. Auch nach einem Weg­zug ins Aus­land und einem erneu­ten Zuzug in die Bun­des­re­pu­blik ist ein neu­er Antrag erfor­der­lich. Antrags­for­mu­la­re und wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen kön­nen beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, ange­for­dert werden.

Für Wahl­be­wer­ber aus EU-Mit­glieds­staa­ten gilt, dass sie eben­falls das 18. Lebens­jahr voll­endet haben und die Staa­t­an­ge­hö­rig­keit eines EU-Mit­glieds­lan­des besit­zen müs­sen. Außer­dem dür­fen sie weder in der Bun­des­re­pu­blik, noch in dem EU-Mit­glieds­land, dem sie ange­hö­ren, von der Wähl­bar­keit aus­ge­schlos­sen sein.