Kreis Kulm­bach: Neu­er Min­dest­lohn bringt 228.000 Euro Extra-Kauf­kraft pro Jahr

Regio­na­le Ana­ly­se: 920 Men­schen im Land­kreis profitieren

Der Min­dest­lohn steigt ab Janu­ar um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stun­de – und mit ihm der Ver­dienst von 920 Men­schen im Land­kreis Kulm­bach. So vie­le Beschäf­tig­te arbei­ten hier der­zeit zum gesetz­li­chen Lohn-Mini­mum. Auch die Wirt­schaft im Kreis pro­fi­tiert: Die Kauf­kraft wächst durch das Min­dest­lohn-Plus in die­sem Jahr um rund 228.000 Euro. Das teilt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktu­el­le Ana­ly­se des Pest­el-Insti­tuts aus Han­no­ver, das die Aus­wir­kun­gen der Min­dest­lohn- Ent­wick­lung regio­nal unter­sucht hat.

„Mal ins Kino oder Essen gehen. Und auch mal etwas Neu­es für den Haus­halt anschaf­fen – fast jeder Euro, den Min­dest­lohn-Beschäf­tig­te am Monats­en­de extra haben, fließt in den Kon­sum. Und einen Groß­teil davon geben sie vor Ort aus“, sagt Micha­el Grundl von der NGG-Regi­on Ober­fran­ken. Denn wer zum unter­sten Lohn arbei­te, kön­ne nichts auf die hohe Kan­te legen. Für den Gewerk­schaf­ter ist der gesetz­li­che Min­dest­lohn aber auch nach der aktu­el­len Erhö­hung zu nied­rig: „Selbst für eine Voll­zeit­kraft ist es extrem schwer, mit dem Min­dest­lohn klar­zu­kom­men. Gera­de dann, wenn auch noch Kin­der im Haus­halt leben. Und bei stei­gen­den Mie­ten sowie­so“, so Grundl. Die NGG for­dert des­halb ein deut­lich stär­ke­res Min­dest­lohn-Plus. Erst in einer Grö­ßen­ord­nung von mehr als zwölf Euro pro Stun­de wer­de die Lohn­un­ter­gren­ze „lang­sam armutsfest“.

NGG-Geschäfts­füh­rer Grundl sieht bei den Löh­nen „Luft nach oben“ und die Arbeit­ge­ber in der Pflicht: „In Bran­chen wie dem Gast­ge­wer­be und dem Bäcker­hand­werk gehen trotz guter Wirt­schafts­la­ge selbst Fach­kräf­te oft nur mit dem gesetz­li­chen Mini­mum nach Hau­se.“ Mess­lat­te sei aber nicht der Min­dest­lohn, son­dern der Tarif­lohn. Grundl pran­gert die zuneh­men­de Tarif­flucht als Haupt­grund dafür an, „dass seit Jah­ren viel zu vie­le Men­schen im Nied­rig­lohn­sek­tor gefan­gen sind“ und for­dert die Unter­neh­men auf, sich zu Tarif­ver­trä­gen zu beken­nen: „In den Tarif­ver­trä­gen der NGG sind meist deut­lich höhe­re Löh­ne, auch in den unte­ren Lohn­grup­pen, ver­ein­bart. Und wer nach Tarif zahlt, der hat auch zufrie­de­ne­re Mit­ar­bei­ter, die sich im Job engagieren.“

Grundl betont, dass von der Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns seit 2015 rund vier Mil­lio­nen Men­schen pro­fi­tiert haben. Aller­dings wer­de die­ser gesetz­li­che Anspruch viel zu wenig kon­trol­liert, weil die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit nach wie vor nicht aus­rei­chend per­so­nell aus­ge­stat­tet sei. „Es gibt viel zu vie­le Schlupf­lö­cher: Arbeits­zei­ten wer­den nicht kor­rekt erfasst oder Über­stun­den nicht bezahlt, um den Min­dest­lohn mas­sen­haft zu umge­hen. Das ist ein Skan­dal“, kri­ti­siert der Gewerk­schaf­ter und for­dert die Beschäf­tig­ten auf, ihre Janu­ar-Lohn­ab­rech­nung genau zu kontrollieren.

Bei sei­ner Ein­füh­rung 2015 lag der gesetz­li­che Min­dest­lohn bei 8,50 Euro pro Stun­de. Nach dem Min­dest­lohn­ge­setz steigt er alle zwei Jah­re. Wie hoch das Plus ist, hängt ins­be­son­de­re von der Ent­wick­lung der Tarif­ver­dien­ste ab. Die NGG war die erste Gewerk­schaft, die sich für die Ein­füh­rung eines gesetz­li­chen Min­dest­lohns stark gemacht hat.

Zusatz-Info: Ein Euro mehr beim Min­dest­lohn bräch­te dem Kreis 1,9 Mil­lio­nen Euro zusätz­li­che Kaufkraft

Nach Berech­nun­gen des Pest­el-Insti­tuts hät­te ein höhe­rer Min­dest­lohn star­ke Aus­wir­kun­gen auf die regio­na­le Wirt­schaft: Wür­de der gesetz­li­che Min­dest­lohn um einen wei­te­ren Euro – auf dann 10,19 Euro – stei­gen, wäre damit allein im Land­kreis Kulm­bach ein Anstieg der Kauf­kraft um 1,9 Mil­lio­nen Euro im Jahr ver­bun­den. Denn davon wür­den dann sogar rund 2.400 Men­schen pro­fi­tie­ren – näm­lich neben den bis­he­ri­gen Min­dest­lohn­emp­fän­gern auch die Beschäf­tig­ten, die der­zeit für einen Stun­den­lohn arbei­ten, der nur knapp ober­halb des gesetz­li­chen Min­dest­lohns liegt.