Stel­lung­nah­me der Baye­ri­schen Staats­for­sten, Forst­be­trieb Ebrach

Zur Pres­se­mit­tei­lung des Ver­eins Natio­nal­park Stei­ger­wald zur Hiebs­maß­nah­me in der Abtei­lung Röthen (zwi­schen Fabrik­schleich­ach und Unter­schleich­ach) neh­me ich wie folgt Stellung:

Ich habe die Hiebs­maß­nah­me vor Ort stich­pro­ben­ar­tig über­prüft. Dabei habe ich fest­ge­stellt, dass der Hieb wald­bau­lich und forst­fach­lich kor­rekt durch­ge­führt wur­de. Auch konn­te ich kei­nen Ver­stoß gegen das Natur­schutz­kon­zept der Baye­ri­schen Staats­for­sten fest­stel­len. Ins­be­son­de­re wur­den kei­ne Methu­salem­bäu­me (Buchen mit einem Brust­hö­hen­durch­mes­ser über 80 cm) gefällt. Es wur­den Bio­top­bäu­me geschützt und es wur­de im Zuge der Hiebs­maß­nah­me star­kes Tot­holz angereichert.

Ebrach, 04.01.2019
gez. Mer­gner