Bay­reu­ther Wäh­ler­ver­zeich­nis für Volks­be­geh­ren „Ret­tet die Bie­nen!“ kann ein­ge­se­hen werden

Die Ein­tra­gungs­frist für das Volks­be­geh­ren „Arten­viel­falt & Natur­schön­heit in Bay­ern“, bekannt auch unter der Kurz­be­zeich­nung „Ret­tet die Bie­nen!“, läuft vom 31. Janu­ar bis 13. Febru­ar. Das hier­für erfor­der­li­che Wäh­ler­ver­zeich­nis der Stadt Bay­reuth kann am Frei­tag, 11. Janu­ar, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Montag/​Dienstag, 14./15. Janu­ar, jeweils von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306, ein­ge­se­hen wer­den. Der Zugang ist barrierefrei.

Stimm­be­rech­tig­te kön­nen die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der zu ihrer Per­son im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Zur Ein­tra­gung in die Liste für das Volks­be­geh­ren ist nur zuge­las­sen, wer in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist oder einen Ein­tra­gungs­schein hat und stimm­be­rech­tigt ist. Wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis für unrich­tig oder unvoll­stän­dig hält, kann von Frei­tag, 11. Janu­ar, bis spä­te­stens Diens­tag, 15. Janu­ar, schrift­lich oder am Freitag,11. Janu­ar, sowie Montag/​Dienstag, 14./15. Janu­ar, durch Erklä­rung zur Nie­der­schrift im Ein­woh­ner- und Wahl­amt Ein­spruch einlegen.

Wer einen Ein­tra­gungs­schein hat, kann sich in die Ein­tra­gungs­li­ste eines belie­bi­gen Ein­tra­gungs­raums in Bay­ern ein­tra­gen. Eine brief­li­che Ein­tra­gung ist nicht mög­lich. Einen Ein­tra­gungs­schein erhält auf Antrag, wer in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen und stimm­be­rech­tigt ist. Ein Ein­tra­gungs­schein kann bis zum Ende der Ein­tra­gungs­frist, 13. Febru­ar, 20 Uhr, im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth schrift­lich oder münd­lich (nicht aber tele­fo­nisch) bean­tragt werden.