MdB Andre­as Schwarz: Das ändert sich ab dem 1. Janu­ar 2019

Mehr sozia­le Sicher­heit für Beschäf­tig­te, Arbeits­lo­se und Rentner*innen

Andreas Schwarz, MdB

Andre­as Schwarz, MdB

Das neue Jahr fängt gut an: Zum 1. Janu­ar 2019 tre­ten gleich vier Geset­ze aus dem Ver­ant­wort­lich­keits­be­reich des Bun­des­ar­beits­mi­ni­sters Huber­tus Heil in Kraft, die den Sozi­al­staat stär­ker machen und spür­ba­re Ver­bes­se­run­gen für Beschäf­tig­te, Arbeits­lo­se und Rentner*innen bringen.

„Mit der Ein­füh­rung der Brücken­teil­zeit sor­gen wir dafür, dass Beschäf­tig­te ihre Zeit selbst­be­stimm­ter ein­tei­len kön­nen“, betont der Bam­berg-Forch­hei­mer Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz.

Ab dem 1. Janu­ar haben vie­le das Recht, auf eige­nen Wunsch und ganz ohne Begrün­dung in Teil­zeit zu kom­men – und zwar zwi­schen einem und bis zu fünf Jah­re. Das Rück­kehr­recht stellt sicher, dass sie anschlie­ßend wie­der zur ursprüng­li­chen Arbeits­zeit zurück­keh­ren kön­nen. Zudem erhal­ten Teil­zeit­be­schäf­tig­te mehr Rech­te, in eine frü­he­re Voll­zeit­stel­le zurückzukehren.

Mit Beginn des neu­en Jah­res tritt außer­dem das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz in Kraft. „Beschäf­tig­te erhal­ten dadurch die Mög­lich­keit auf eine umfas­sen­de Wei­ter­bil­dungs­för­de­rung durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit – sowohl für Lehr­gangs­ko­sten als auch in Form von Lohn­ko­sten­zu­schüs­sen“, betont der SPD-Abge­ord­ne­te. Auch im digi­ta­len Wan­del soll jede*r den Anschluss an die neu­sten Ent­wick­lun­gen behal­ten kön­nen. Zudem wer­den ab dem 1. Janu­ar 2019 die Beträ­ge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung um ins­ge­samt 0,5 Pro­zent­punk­te gesenkt und ent­la­sten so die Arbeitnehmer*innen.

Auch für Men­schen, die schon lan­ge ohne Arbeit sind, wird es ab Neu­jahr 2019 deut­li­che Ver­bes­se­run­gen geben: Der flä­chen­decken­de sozia­le Arbeits­markt, den wir mit dem Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz ein­füh­ren, bie­tet Lang­zeit­ar­beits­lo­sen neue und vor allem lang­fri­sti­ge Chan­cen auf eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung.

“Mit ins­ge­samt vier Mil­li­ar­den Euro för­dern wir ab dem 1.1.2019 Arbeit statt Arbeits­lo­sig­keit: Neben einem beschäf­ti­gungs­be­glei­ten­den Coa­ching für Arbeit­ge­ber und Teil­neh­men­de ermög­li­chen wir Lohn­ko­sten­zu­schüs­se an Arbeit­ge­ber – und zwar bis zur Höhe des Tarif­lohns. Dadurch wird der sozia­le Arbeits­markt gera­de in struk­tur­schwa­chen Regio­nen nutz­bar“, so Schwarz weiter.

Ab 2019 kön­nen Job­cen­ter erst­mals auch den Pas­siv-Aktiv-Tausch nut­zen, durch den pro Jahr bis zu 700 Mil­lio­nen Euro für die För­de­rung Lang­zeit­ar­beits­lo­ser zusätz­lich zur Ver­fü­gung ste­hen. Das ist ein Wen­de­punkt in der Arbeits­markt­po­li­tik, der ohne die SPD nie­mals mög­lich gewe­sen wäre.

Zum 1. Janu­ar tritt der Ren­ten­pakt und damit ein Neu­start der Ren­te in Kraft. „Wir geben eine gesetz­li­che Bei­trags­satz­ga­ran­tie von maxi­mal 20 % und garan­tie­ren bis 2025 ein Ren­ten­ni­veau von 48 %. Das schafft Sicher­heit nicht nur für jene Men­schen, die nach einem lan­gen Arbeits­le­ben bereits jetzt in Ren­te sind, son­dern auch für die jün­ge­ren Gene­ra­tio­nen“, ver­spricht Andre­as Schwarz. „Wir wol­len die Ver­läss­lich­keit der Ren­te wei­ter stär­ken. Des­halb ist unser Ziel, die­se „dop­pel­te Hal­te­li­nie“ bis 2040 abzu­si­chern. Ab dem neu­en Jahr wer­den zudem allen Eltern für vor 1992 gebo­re­ne Kin­der ein wei­te­res hal­bes Jahr Kin­der­er­zie­hung ange­rech­net. Und für Men­schen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den vor­zei­tig in Ren­te gehen müs­sen, haben wir die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te wei­ter verbessert.“