Sicher böl­lern zu Silvester

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Zum Aus­klang des Jah­res wer­den auch heu­er wie­der zahl­rei­che Fei­ern­de in aus­ge­las­se­ner Stim­mung das neue Jahr begrü­ßen. Lei­der enden nicht alle Sil­ve­ster­par­tys fol­gen­los, wenn durch unsach­ge­mä­ßen Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern Sachen beschä­digt oder sogar Men­schen ver­letzt wer­den. Beim Abbren­nen von Feu­er­wer­ken soll­ten Sie des­halb eini­ge Regeln beach­ten. Die Poli­zei führt der­zeit ver­mehrt Kon­trol­len im grenz­na­hen Raum durch.

Rich­ti­ger Umgang mit Feuerwerkskörpern

Soge­nann­te Klein­feu­er­wer­ke (pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Klas­se II), wie Rake­ten, Böl­ler, Luftheu­ler und Fon­tä­nen dür­fen aus­schließ­lich im Zeit­raum vom 28. bis 31. Dezem­ber und nur an Erwach­se­ne ver­kauft wer­den. Ein Abbren­nen die­ser Klein­feu­er­wer­ke ist nur an Sil­ve­ster und am Neu­jahrs­tag erlaubt, nicht aber von Min­der­jäh­ri­gen und nicht in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alten­hei­men. Wer noch kei­ne 18 Jah­re alt ist, muss sich auf Kleinst­feu­er­wer­ke wie Wun­der­ker­zen, Knall­erb­sen und Par­ty­ar­ti­kel beschrän­ken. Die­se Gegen­stän­de dür­fen auch an jün­ge­re Per­so­nen aus­ge­ge­ben und ganz­jäh­rig gezün­det werden.

Lebens­ge­fähr­li­che Kra­cher aus Osteuropa

Ins­be­son­de­re die Sicher­heits­ri­si­ken von Feu­er­werks­kör­pern aus Ost­eu­ro­pa, wie Tsche­chi­en oder Polen, wer­den von vie­len Käu­fern ver­kannt. Nicht sel­ten kommt es beim Abfeu­ern die­ser Kra­cher zu erheb­li­chen Ver­let­zun­gen. Art, Men­ge und Ener­gie des Schwarz­pul­vers sowie die Taug­lich­keit der Zün­der ent­spre­chen häu­fig nicht den deut­schen Sicher­heits­be­stim­mun­gen. Des­halb stellt die Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­prü­fung (BAM) die­sen ille­ga­len Kra­chern in der Regel kei­ne Zulas­sung aus, da sie im wahr­sten Sin­ne des Wor­tes „brand­ge­fähr­lich“ sind. In Ober­fran­ken ach­ten beson­ders die Beam­ten der ober­frän­ki­schen Poli­zei im Grenz­na­hen Raum, der Bun­des­po­li­zei Selb und des Zolls an der Deutsch–, Tsche­chi­schen Gren­ze auf Per­so­nen, die ille­ga­le Böl­ler, in die Bun­des­re­pu­blik ein­füh­ren wollen.

Die Kenn­zeich­nung ist entscheidend

Wäh­rend in Deutsch­land alle im Han­del erhält­li­chen pyro­tech­ni­schen Arti­kel mit einem Zulas­sungs­zei­chen (CE-Zei­chen) ver­se­hen sind, fehlt mei­stens bei ein­ge­führ­ten Sil­ve­st­er­kra­chern ent­we­der eine der­ar­ti­ge Zulas­sung oder die Prüf­zei­chen sind gefälscht. Wer sol­che Feu­er­werks­kör­per nach Deutsch­land ein­führt, macht sich zudem nach dem Spreng­stoff­ge­setz straf­bar. Die Poli­zei ach­tet des­halb ver­stärkt bei Kon­trol­len auf der­ar­ti­ge Feu­er­werks­kör­per aus dem Aus­land. Auch in den ver­gan­ge­nen Wochen zogen Strei­fen­be­sat­zun­gen von Lan­des- und Bun­des­po­li­zei sowie Zoll hun­der­te der hoch­ge­fähr­li­chen Kra­cher aus dem Verkehr.

Fans der Pyro­tech­nik soll­ten beim Kauf von Feu­er­werk dar­auf ach­ten, dass die Regi­strier­num­mer und das CE-Zei­chen in Ver­bin­dung mit der Kenn­num­mer der Prüf­stel­le sowie eine deut­sche Gebrauchs­an­lei­tung vor­lie­gen. Die­se Feu­er­werks­kör­per sind auf Sicher­heit geprüft und stel­len daher bei sach­ge­mä­ßer Ver­wen­dung kei­ne Gefahr dar.

Damit Sie unbe­scha­det ins neue Jahr wech­seln, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei zu einem umsich­ti­gen Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Ver­wen­den Sie nur Feu­er­werks­ar­ti­kel mit einer BAM- oder CE-Kennzeichnung.
  • Beach­ten Sie zwin­gend die Gebrauchsanweisung.
  • Bewah­ren Sie Feu­er­werks­kör­per sicher vor Kin­dern auf.
  • Füh­ren Sie kei­ne pyro­tech­ni­schen Arti­kel in den Taschen Ihrer Klei­dung mit.
  • Schie­ßen Sie kei­ne Böl­ler oder Rake­ten in Men­schen­men­gen oder auf Gebäude.
  • Wenn bereits gezün­de­te Sil­ve­st­er­kra­cher ver­sa­gen, dann las­sen Sie die­se lie­gen und zün­den sie die „Blind­gän­ger“ kei­nes­falls erneut an!
  • Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eige­nes Feuerwerk.