Offe­ner Brief: Bür­ger­be­geh­ren für den Bei­be­halt des Dormit­zer Bür­ger­mei­sters im Ehrenamt

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Der 22. Novem­ber 2018 wird in die Geschich­te von Dormitz ein­ge­hen. Der Gemein­de­rat beschloss in der Gemein­de­rats­sit­zung, dass die Geschicke der Gemein­de künf­tig von einem haupt­be­ruf­li­chen Bür­ger­mei­ster gelei­tet wer­den müs­sen. Wie war es dazu gekom­men fragt sich da der ver­wun­der­te Bürger?

Der Bür­ger­mei­ster stell­te in der Sit­zung die ord­nungs­ge­mä­ße Sit­zungs­la­dung fest, in wel­cher unter TOP 7 ohne wei­te­re Unter­la­gen lapi­dar ange­kün­digt wur­de „Sat­zung über die Rechts­stel­lung des 1.Bürgermeisters; Beschluss­fas­sung“. Ver­wun­der­lich war, dass ganz offen­sicht­lich ein Teil der Gemein­de­rä­te weder einen Antrag dazu kann­ten noch in den Sit­zungs­un­ter­la­gen dazu eine Sat­zung vor­lie­gen hat­ten. In der zur Sit­zung ver­teil­ten Tisch­vor­la­ge, wur­de dann das Geheim­nis gelüf­tet. Zwei­ter Bür­ger­mei­ster Mat­thi­as Fuchs hat­te bereits am 5. Okto­ber, also sie­ben Wochen vor der Gemein­de­rats­sit­zung, einen Antrag dazu gestellt. Ich fra­ge mich jetzt natür­lich grund­sätz­lich, was hat­te den 1.Bürgermeister davon abge­hal­ten, den Antrag mit der Sit­zungs­la­dung zu ver­schicken. Auf die­se Art und Wei­se soll­te wohl eine brei­te Dis­kus­si­on im Vor­feld der Ent­schei­dung durch die Öffent­lich­keit ver­mie­den werden.

Trans­pa­renz, lie­ber Bür­ger­mei­ster, geht anders. Noch in der nur 10 Tage vor der Sit­zung statt­ge­fun­de­nen Bür­ger­ver­samm­lung hat­te der 1.Bürgermeister von einem Absin­ken der Ein­woh­ner­zahl unter 2100 Ein­woh­ner berich­tet. Seit sei­nem Amts­an­tritt im Jah­re 2014 hat die Gemein­de Dormitz der­zeit nur 20 Ein­woh­ner mehr. Dar­aus eine Über­la­stung eines ehren­amt­li­chen Bür­ger­mei­sters zu kon­stru­ie­ren, der auf eine funk­tio­nie­ren­de Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft zurück­grei­fen kann, ist doch an den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen und dem Nor­mal­bür­ger nicht zu vermitteln.

Dass Auf­ga­ben von Bund, Land und Land­rats­äm­tern auf die Kom­mu­ne über­tra­gen wor­den sei­en wur­de vom 2. Bür­ger­mei­ster Fuchs behaup­tet. Wel­che, und eine Erklä­rung wes­halb die­se der Bear­bei­tung durch den Bür­ger­mei­ster bedür­fen, blieb man schul­dig. Die ange­spro­che­nen vie­len Pro­jek­te und Auf­ga­ben wie Erwei­te­rung oder Neu­bau eines Kin­der­gar­tens, von Stra­ßen, Was­ser­lei­tun­gen und Kanä­len kön­nen es nicht sein. Das gab es alles schon vor 2014!
14 Gemein­den (rich­tig wäre 13) von 29 Gemein­den im Land­kreis Forch­heim hät­ten bereits einen haupt­amt­li­chen Bür­ger­mei­ster stell­te 2. Bür­ger­mei­ster Fuchs wei­ter in den Raum. Was er wohl­weis­lich ver­schwieg ist, dass 11 Gemein­den davon über 3.000 Ein­woh­ner zählen.

Der Bür­ger­mei­ster von Pretz­feld mit nahe­zu 2400 EW und 15 Orts­tei­len hat als Vor­sit­zen­der der Gemein­de­ver­wal­tung und mit eige­ner Was­ser­ver­sor­gung ganz ande­re Pro­ble­me zu bewäl­ti­gen, als die­se in der Ein­heits­ge­mein­de Dormitz mit Zuge­hö­rig­keit zur Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Dormitz-Hetz­les-Klein­sen­del­bach anfallen.

Als letz­te Gemein­de mit haupt­amt­li­chem Bür­ger­mei­ster im Land­kreis Forch­heim ver­bleibt noch der Markt Eggloff­stein, der mit 13 Orts­tei­len und 2038 Ein­woh­nern eben­falls eine eige­ne Ver­wal­tung hat, in wel­cher der 1.Bürgermeister zusätz­lich sogar noch den Posten des Geschäfts­lei­ten­den Beam­ten wahr­nimmt und dies ohne wei­te­res Entgelt.

Die Lei­tung der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Dormitz-Hetz­les-Klein­sen­del­bach wird der­zeit aus­ge­übt durch den Bür­ger­mei­ster von Hetz­les, Franz Schmidt­lein, und dem­entspre­chend wird die­se wei­te­re Auf­ga­be zusätz­lich ver­gü­tet. Mit dem VG Vor­sitz geht auch die Ver­ant­wor­tung für das Ver­wal­tungs­per­so­nal ein­her und wird daher nicht vom Dormit­zer Bür­ger­mei­ster wahr­ge­nom­men, wie Gemein­de­rä­tin Lydia Bänsch die Anwe­sen­den glau­ben machen woll­te. Ledig­lich für das Per­so­nal der KiTa, der Mit­tags­be­treu­ung und des Bau­hofs, ist der Dormit­zer Bür­ger­mei­ster in der Per­so­nal­füh­rung gefordert.

Die Dis­kus­si­ons­bei­trä­ge der Gemein­de­rä­te von Frei­en Wäh­lern und ÜWB zeig­ten deut­lich, dass die­sen der Antrag schon im Vor­feld der Sit­zung zuge­gan­gen und wahr­schein­lich auch unter­ein­an­der abge­stimmt war. Selbst der Ein­wand der CSU-Gemein­de­rä­tin Mari­an­ne Mirsber­ger, dass der haupt­amt­li­che Bür­ger­mei­ster erheb­lich mehr Geld koste, mit über 97.000€ pro Jahr näm­lich mehr als das Dop­pel­te des Bis­he­ri­gen, wur­de von ande­ren Gemein­de­rä­ten bestrit­ten, fixe Zah­len wur­den aber weder von die­sen noch vom Bür­ger­mei­ster oder der Ver­wal­tung benannt.

Hier muss sich man­cher fra­gen las­sen wie er mit öffent­li­chen Gel­dern umgeht, wenn bei der Vor­be­rei­tung zur Sit­zung ent­we­der die wah­ren Kosten nicht mal ermit­telt wer­den, oder noch schlim­mer, wider bes­se­ren Wis­sens nicht ver­öf­fent­licht wer­den sollen.

Rund 50.000 € Mehr­ko­sten pro Jahr, also 300.000 € für eine Wahl­pe­ri­ode, mögen ja für die Befür­wor­ter einer haupt­amt­li­chen Tätig­keit des 1.Bürgermeisters ein Pap­pen­stiel sein, für uns und wohl die mei­sten Dormit­zer ist dies immer noch viel, viel Geld, das unse­rer Gemein­de für die oben genann­ten, not­wen­di­gen Pro­jek­te nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen wird. Mit öffent­li­chen Mit­teln spar­sam umzu­ge­hen, das ist und soll­te auch künf­tig die Ver­pflich­tung des 1.Bürgermeisters und der Gemein­de­rä­te sein.

Nach unse­rer Auf­fas­sung ist ein jähr­li­cher Auf­wand von ca. 45.000 € für einen ehren­amt­li­chen Bür­ger­mei­ster ein stol­zer Betrag, den sich so man­cher Dormit­zer nicht nur als Neben­ver­dienst wün­schen würde.

Abschlie­ßend noch ein Wort zur Abstim­mung. Wir dan­ken unse­ren vier CSU-Gemein­de­rä­ten Mari­an­ne Mirsber­ger, Erich Scharf, Hubert Schmitt und Leon­hard Schmitt, und dem Gemein­de­rat der ÜWB Erich Mirsber­ger, dass sie gegen den Beschluss stimm­ten und damit ein erstes Zei­chen gesetzt haben. Das soll­te sich der Bür­ger bis zu den näch­sten Gemein­de­rats­wah­len im März 2020 merken.

Grund­sätz­lich sind wir aber der Mei­nung, dass die Bür­ger bei einer solch grund­sätz­li­chen Ent­schei­dung für die Gemein­de Dormitz demo­kra­tisch betei­ligt wer­den müs­sen. Wir wer­den daher ein Bür­ger­be­geh­ren anstren­gen für den Bei­be­halt des ehren­amt­li­chen Dormit­zer Bürgermeisters.

Inter­es­sier­te Bür­ger wer­den ein­ge­la­den sich bei einer ersten Dis­kus­si­on am 6.1.2019 ab 18 Uhr im „Gast­haus zum grü­nen Baum“ zu beteiligen.

CSU Orts­ver­band Dormitz
Chri­stoph Schmitt
Orts­vor­sit­zen­der