Kei­ne Fahr­ver­bo­te in Bam­berg in Sicht: Luft­schad­stoff­kon­zen­tra­ti­on bleibt unter­halb der Grenzwerte

Luft­schad­stoff­kon­zen­tra­ti­on bleibt unter­halb der Grenzwerte

Die­sel-Fahr­ver­bo­te, wie in Stutt­gart oder Ham­burg, sind in Bam­berg auf abseh­ba­re Zeit nicht not­wen­dig. Die Mes­sun­gen der Luft­schad­stoff­kon­zen­tra­ti­on blie­ben an fast allen Mess­sta­tio­nen inner­halb des Stadt­ge­biets teils deut­lich unter­halb der gesetz­li­chen Grenz­wer­te. Auch ein Luft­rein­hal­te­plan muss gegen­wär­tig nicht auf­ge­stellt wer­den. Die Stadt erfüllt in vol­lem Umfang die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Vorgaben. 

Seit Mai 2017 führt das Amt für Umwelt, Brand- und Kata­stro­phen­schutz an sechs aus­ge­wähl­ten Stand­or­ten im Stadt­ge­biet Lang­zeit­mes­sun­gen mit­hil­fe soge­nann­ter „Pas­siv­samm­ler“ zur Stick­oxid­be­la­stung durch. Der über ein Kalen­der­jahr gemit­tel­te Immis­si­ons­grenz­wert für Stick­stoff­di­oxid (NO2) zum Schutz der mensch­li­chen Gesund­heit beträgt 40 Mikro­gramm pro Kubik­me­ter. Wich­tig­stes Ziel die­ser Mes­sun­gen ist es, eine Ein­schät­zung der Luft­qua­li­tät im gesam­ten inner­städ­ti­schen Gebiet vor­neh­men zu können.

An den Stand­or­ten, an denen das Umwelt­amt Eigen­mes­sun­gen vor­ge­nom­men hat, gibt es bis auf eine gering­fü­gi­ge Aus­nah­me Grund zur Ent­war­nung: Nur in der Unte­ren König­stra­ße kommt es zu einer mini­ma­len Über­schrei­tung des Immis­si­ons­grenz­wer­tes. „Dies ist ver­mut­lich auf die zeit­wei­se hohe Ver­kehrs­be­la­stung zurück­zu­füh­ren, ins­be­son­de­re bei der Bil­dung von Rück­staus“, so Umwelt­re­fe­rent Ralf Haupt: „Außer­dem kommt es durch die aus­ge­präg­te bau­li­che Stra­ßen­schlucht über eine Län­ge von meh­re­ren hun­dert Metern sowie durch die Ein­bahn­stra­ßen­re­ge­lung zu einer Anrei­che­rung der Luft­schad­stoff­kon­zen­tra­ti­on. Alle ande­ren Mess­or­te im Stadt­ge­biet blie­ben unter­halb des gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Grenzwertes.“

Die offi­zi­el­len Mess­wer­te der Luft­über­wa­chungs­sta­ti­on des Baye­ri­schen Lan­des­amt für Umwelt an der Löwen­brücke lie­gen sogar noch deut­li­cher unter­halb des gesetz­li­chen Grenz­werts: Mit einem Jah­res­mit­tel­wert aus dem Jahr 2017 von 24 Mikro­gramm pro Kubik­me­ter liegt der Wert weit unter dem Grenz­wert von 40 Mikro­gramm pro Kubik­me­ter. Haupt: „Wir wol­len trans­pa­rent mit die­sen Ergeb­nis­sen umge­hen und die Öffent­lich­keit und den Stadt­rat regel­mä­ßig und zeit­nah informieren.“

Den­noch will sich die Stadt Bam­berg auf die­sen guten Wer­ten nicht aus­ru­hen. „Die Stadt Bam­berg wird ihren Weg, den Stra­ßen­ver­kehr wei­ter umwelt­ver­träg­lich zu gestal­ten, kon­se­quent fort­set­zen“, so Haupt. Der Aus­bau des Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs ÖPNV und die kon­se­quen­te Umset­zung des E‑Mobilitätskonzeptes der Stadt Bam­berg sind hier wesent­li­che Bau­stei­ne. Durch die mit­tel­fri­stig zu erwar­ten­de Flot­ten­um­stel­lung des pri­va­ten und gewerb­li­chen Kraft­fahr­zeug­ver­keh­res ist mit einer Abnah­me der Stick­stoff­di­oxid­be­la­stung zu rech­nen. Hin­ter­grund die­ser Annah­me ist, dass ste­tig mehr Die­sel-PKW zuge­las­sen wer­den, wel­che der Euro 6d temp-Abgas­norm genü­gen und der Anteil der Otto-Moto­ren ansteigt. Zudem nimmt der Anteil der E‑Mobilität am Ver­kehr kon­ti­nu­ier­lich zu. „Wenn der Rad­ver­kehr auf so hohem Niveau bleibt und hof­fent­lich noch zunimmt, wird die Ver­bes­se­rung der Luft­qua­li­tät in den beson­ders bela­ste­ten Stra­ßen­zü­gen mög­lich sein“, so Haupt, der selbst pas­sio­nier­ter Rad­fah­rer ist.

Hin­ter­grund:

Nach dem Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts in Leip­zig vom 27. Febru­ar 2018 kön­nen Kom­mu­nen eigen­stän­dig Ver­bo­te für beson­ders schmut­zi­ge Die­sel ver­hän­gen. Das bedeu­tet: Die Län­der kön­nen im Kampf gegen die Stick­oxid-Bela­stung (NOx) alte Die­sel­fahr­zeu­ge aus­sper­ren – in bestimm­ten Stadt­tei­len und zu bestimm­ten Zei­ten. Die Deut­sche Umwelt­hil­fe (DUH) klagt in vie­len deut­schen Städ­ten, um bes­se­re Luft zu erzwin­gen. Jede von ihnen könn­te eine räum­lich begrenz­te Rege­lung treffen.