Mut­maß­li­che Online-Betrü­ger in Chem­nitz festgenommen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern in Bamberg

BAMBERG/CHEMNITZ. Bereits Ende letz­ter Woche wur­den vier Män­ner in Chem­nitz fest­ge­nom­men, die im gro­ßen Stil abge­fisch­te Bank­da­ten für unbe­rech­tig­te Abhe­bun­gen ent­we­der selbst ver­wen­det oder die Bank­da­ten Drit­ten gegen eine Pro­vi­si­on zur Ver­fü­gung gestellt haben sollen.

Nach lang­wie­ri­gen und tech­nisch hoch­kom­ple­xen Ermitt­lun­gen der Spe­zi­al­staats­an­wäl­te der bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg errich­te­ten Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und der IT-Spe­zia­li­sten der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg konn­ten bereits am 29.11.2018 vier jun­ge Män­ner aus der Regi­on Chem­nitz fest­ge­nom­men wer­den. Gegen alle vier Beschul­dig­ten wur­den zwi­schen­zeit­lich Haft­be­feh­le erlas­sen. Sie befin­den sich in unter­schied­li­chen Justizvollzugsanstalten.

Nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand sol­len sich die Beschul­dig­ten Zugangs­da­ten zum Online-Ban­king, die zuvor von noch unbe­kann­ten Mit­tä­tern durch sog. Phis­hing-Mails erlangt wor­den waren, ver­schafft haben. Die­se Zugangs­da­ten sol­len sie in der Fol­ge ent­we­der selbst für miss­bräuch­li­che Abbu­chun­gen genutzt oder aber gegen eine Pro­vi­si­on für den Fall erfolg­rei­cher Abbu­chun­gen Drit­ten zur Ver­fü­gung gestellt haben. Die Beschul­dig­ten sol­len jeweils zuvor das TAN-Ver­fah­ren unter Ver­wen­dung der erlang­ten Zugangs­da­ten abge­än­dert haben, um sich oder ande­ren Per­so­nen die Durch­füh­rung der Über­wei­sun­gen zu erleich­tern. Zur Ver­schleie­rung ihrer Akti­vi­tä­ten sol­len sich die Beschul­dig­ten eine kom­pli­zier­te Ser­ver-Infra­struk­tur auf­ge­baut haben. Der Aus­tausch der Daten zwi­schen den Beschul­dig­ten, ihren Zulie­fe­rern und den „Kun­den“ erfolg­te über einen Cloudspeicher.

Ins­ge­samt wur­den unter mut­maß­li­cher Betei­li­gung der jetzt Fest­ge­nom­me­nen unbe­rech­tig­te Abbu­chun­gen in Höhe von rund 260.000 EUR vor­ge­nom­men. Hin­zu kom­men ver­such­te Abbu­chun­gen in Höhe von wei­te­ren rund 70.000 EUR.

Die Ermitt­lun­gen nah­men ihren Anfang bei der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg, weil dort ein beson­ders scha­dens­träch­ti­ger Ein­zel­fall ange­zeigt wur­de. Es wur­de aller­dings schnell klar, dass es eine Viel­zahl wei­te­rer Geschä­dig­ter im gesam­ten Bun­des­ge­biet gibt. Nach umfang­rei­cher Über­wa­chung und Aus­wer­tung des Daten­ver­kehrs konn­ten aus­rei­chend Bewei­se gesi­chert wer­den, um einen drin­gen­den Tat­ver­dacht zu begrün­den. Alle vier Beschul­dig­ten konn­ten in einem Geber­wer­be­ge­biet in Chem­nitz fest­ge­nom­men wer­den. Bei den Durch­su­chungs­maß­nah­men wur­den eine Viel­zahl von Com­pu­tern, Spei­cher­me­di­en und Mobil­te­le­fo­nen sowie Bar­geld in Höhe von 40.000 EUR sicher­ge­stellt. Die Staats­an­wäl­te und IT-Foren­si­ker der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und die Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg wur­den bei der Durch­su­chung und den Fest­nah­men von Beam­ten der säch­si­schen Poli­zei unter­stützt. Der Zugriff erfolg­te letzt­lich durch Spe­zi­al­kräf­te, um die Beschul­dig­ten zu über­ra­schen und die Ver­nich­tung von Beweis­mit­teln zu verhindern.

Den Beschul­dig­ten lie­gen unter ande­rem eine Viel­zahl von Fäl­len des gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Com­pu­ter­be­trugs und des Aus­spä­hens von Daten zur Last. Das Gesetz sieht für den gewerbs- und ban­den­mä­ßi­gen Com­pu­ter­be­trug Frei­heits­stra­fe von einem bis zu zehn Jah­ren vor.

Obwohl nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand ganz erheb­li­che Anstren­gun­gen von den Beschul­dig­ten unter­nom­men wor­den sein sol­len, um ihr Tun zu ver­schlei­ern, ist es nach wochen­lan­ger und mühe­vol­ler Klein­ar­beit gelun­gen, das kom­ple­xe Betrugs­mo­dell auf­zu­decken, die Ser­ver­struk­tur auf­zu­klä­ren und die Beschul­dig­ten zu iden­ti­fi­zie­ren. Ein­mal mehr wird deut­lich, dass auch die ver­meint­li­che Anony­mi­tät des Inter­nets kei­nen dau­er­haf­ten Schutz vor Straf­ver­fol­gung bietet.

Die Ermitt­lun­gen dau­ern unver­än­dert an.

Link zur Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg, Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​g​e​n​e​r​a​l​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​s​c​h​a​f​t​/​b​a​m​b​e​r​g​/​s​p​e​z​i​a​l​_​1​.​php