Bird E‑Scooter: Start des Bam­ber­ger Feld­tests am zwei­ten Adventssamstag

Bam­berg wird die erste Stadt in Deutsch­land, in der E‑Scooter auf die Stra­ßen kom­men wer­den. Erst­mals kön­nen Bür­ger und Besu­cher der Dom­stadt nun am kom­men­den Sams­tag, den 8. Dezem­ber, die Tret­rol­ler testen: Von 11 bis 15 Uhr wird rund um das E.T.A.-Hoffmann-Theater eine Flä­che für das Fah­ren der Bird E‑Scooter reser­viert sein.

Oberbürgermeister Andreas Starke (vorne) und Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Michael Fiedeldey testen die Birds am Bamberger "Kranen"

Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke (vor­ne) und Stadt­wer­ke-Geschäfts­füh­rer Dr. Micha­el Fie­del­dey testen die Birds am Bam­ber­ger „Kra­nen“

Bird, der Markt­füh­rer im E‑S­coo­ter-Sha­ring Ser­vice, und die Stadt­wer­ke Bam­berg koope­rie­ren beim Auf­bau des ersten deut­schen Ver­leih­sy­stems für E‑Scooter. So lan­ge eine neue Ver­ord­nung für die Nut­zung von Elek­tro-Kleinst­fahr­zeu­ge im Stra­ßen­ver­kehr noch nicht in Kraft getre­ten ist, sol­len die Bam­ber­ger mit Son­der­ge­neh­mi­gun­gen die Birds nut­zen und erste Erfah­run­gen mit den Rol­lern sam­meln kön­nen. Die erste Son­der­ge­neh­mi­gung wur­de jetzt von der Stadt Bam­berg für die Nut­zung des E.T.A.-Hoffmann-Platzes am zwei­ten Advents­sams­tag erteilt. Inter­es­sier­te Bür­ger und Besu­cher kön­nen von 11 bis 15 Uhr an den Schil­ler­platz kom­men und kön­nen dort auf einer abge­sperr­ten Flä­che die E‑Scooter aus­pro­bie­ren. Vor­aus­set­zung ist, dass die Nut­zer min­de­stens 18 Jah­re alt sind. Wei­te­re Geneh­mi­gun­gen, auch für die Nut­zung im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr, sol­len folgen.

Mit Inkraft­tre­ten der neu­en Ver­ord­nung für Elek­tro-Kleinst­fahr­zeu­ge im Früh­jahr 2019 wird Bird sei­ne Bam­ber­ger Flot­te auf zunächst 100 E‑Scooter aus­deh­nen. Ist auch die­se Pilot­pha­se erfolg­reich, geht das Pro­jekt noch im kom­men­den Som­mer in den Regel­be­trieb über. Damit wird Bam­berg die erste Stadt in Deutsch­land sein, in der ERol­ler als neue Form der Mobi­li­tät eta­bliert wer­den. Die Rol­ler sol­len über das gesam­te Stadt­ge­biet ver­teilt sein. Nach einer aktu­el­len Ana­ly­se des Mobi­li­täts­ver­hal­tens sol­len Stand­or­te neben dem Bahn­hof und dem Zen­tra­len Omni­bus­bahn­hof (ZOB) auch die Uni­ver­si­täts­stand­or­te und die inner­städ­ti­schen Tief­ga­ra­gen sein. In der Bird-App wer­den die nächst­ge­le­ge­nen E‑Roller ange­zeigt. Für die Nut­zung genügt eine ein­ma­li­ge Regi­strie­rung. Danach kann der Bird-Nut­zer mit sei­ner App den Bird ent­sper­ren und zum gewünsch­ten Ziel fah­ren. Nach Been­di­gung der Fahrt zu einem Grund­preis von einem Euro sowie 15 Cent pro genutz­ter Minu­te, muss das Fahr­zeug an einem siche­ren Ort behin­de­rungs­frei abge­stellt wer­den. Die Fahr­zeu­ge sind auf eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/​h begrenzt und alle Benut­zer müs­sen bestä­ti­gen, dass sie über 18 Jah­re alt sind, bevor sie fah­ren dürfen.