Umfang der künf­ti­gen Seel­sor­ge­be­rei­che im Erz­bis­tum Bam­berg festgelegt

Symbolbild Religion

Koor­di­na­to­ren wer­den die nöti­gen Umstruk­tu­rie­run­gen bis zum Herbst 2019 leiten

Im diö­ze­sa­nen Ent­wick­lungs­pro­zess „Erz­bis­tum mit­ge­stal­ten“ ist eine neue Etap­pe erreicht. Erz­bi­schof Schick hat die Fest­le­gung des ter­ri­to­ria­len Umfangs der künf­ti­gen Seel­sor­ge­be­rei­che durch die Ordi­na­ri­ats­kon­fe­renz bestä­tigt. Nach Gesprä­chen mit den pasto­ra­len Teams und den Gre­mi­en vor Ort sowie nach vie­len Sit­zun­gen des Fach­aus­schus­ses „Pasto­ra­le Struk­tu­ren“ wur­den aus den bis­he­ri­gen 95 Seel­sor­ge­be­rei­chen 35 gebil­det. In ihnen blei­ben die kir­chen­recht­li­chen und stif­tungs­recht­li­chen Struk­tu­ren der bestehen­den Pfar­rei­en und Kura­tien zunächst unver­än­dert. Bis zum Herbst 2019 sol­len die Lei­ten­den Pfar­rer bestimmt sein. Dann wer­den durch die Aus­fer­ti­gung der ent­spre­chen­den Dekre­te die Seel­sor­ge­be­rei­che in Kraft gesetzt.

Erz­bi­schof Schick dank­te allen, die bei der ter­ri­to­ria­len Fest­le­gung der Seel­sor­ge­be­rei­che mit­ge­ar­bei­tet haben, beson­ders der Stabs­stel­le Diö­ze­sa­ne Ent­wick­lung mit ihrem Lei­ter, Dom­ka­pi­tu­lar Hein­rich Hohl, und wünsch­te für die nun kom­men­de Pha­se Got­tes Segen und viel Erfolg. „Die Fest­le­gung der Ter­ri­to­ri­en der neu­en Seel­sor­ge­be­rei­che ist abge­schlos­sen. Nun müs­sen die bis­he­ri­gen 95 zu den neu­en 35 zusam­men­ge­führt wer­den“, sag­te Erz­bi­schof Schick. Das bedeu­te unter ande­rem, aus 95 pasto­ra­len Teams 35 zu bil­den, die Lei­ten­den Pfar­rer zu bestim­men und die Gre­mi­en anzu­pas­sen. Dabei sol­le das Ziel der Erhal­tung einer anspre­chen­den Ver­kün­di­gung, lebens­dien­li­cher Got­tes­dien­ste, eines froh machen­den Gemein­schafts­le­bens und guter Cari­tas immer im Blick sein, so der Oberhirte.

Für die Steue­rung und Orga­ni­sa­ti­on die­ser Pha­se, die bis Herbst 2019 abge­schlos­sen sein soll, wird vom Erz­bi­schöf­li­chen Ordi­na­ri­at für jeden neu­en der 35 Seel­sor­ge­be­rei­che eine Koor­di­na­to­rin oder ein Koor­di­na­tor beauf­tragt. Die­se wer­den viel­fäl­ti­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Auf­ga­ben über­neh­men wie die Ein­be­ru­fung und Unter­stüt­zung der Über­gangs­gre­mi­en und der künf­ti­gen Pasto­ral­teams. Außer­dem soll jeder Seel­sor­ge­be­reich einen haupt­amt­li­chen Ver­wal­tungs­lei­ter erhal­ten, der die Seel­sor­ger von Ver­wal­tungs­auf­ga­ben entlastet.

Die Tätig­keit der Koor­di­na­to­rin­nen und Koor­di­na­to­ren endet im Herbst 2019, wenn die Lei­ten­den Pfar­rer der neu­en Seel­sor­ge­be­rei­che ihr Amt antre­ten und die neu gebil­de­ten pasto­ra­len Teams ihre Arbeit auf­neh­men. Dom­ka­pi­tu­lar Hein­rich Hohl dank­te allen, die sich bis­her im Bis­tums­pro­zess „Erz­bis­tum mit­ge­stal­ten“ enga­giert haben: „Sie alle haben mit­ge­hol­fen, eine wich­ti­ge Etap­pe im Pro­zess der Neu­aus­rich­tung des Erz­bis­tums zurück­zu­le­gen.“ Gene­ral­vi­kar Georg Kestel schloss sich dem Dank an und wies auf die anste­hen­den Auf­ga­ben hin: „Damit ist nach der ter­ri­to­ria­len Umschrei­bung der Weg eröff­net für die pasto­ral­in­halt­li­che Aus­ge­stal­tung der neu­en Seelsorgebereiche.“