Pro­blem­fans: FCE Bam­berg ver­liert Punkt und viel Geld

Trotz der Rück­erobe­rung der Tabel­len­füh­rung unmit­tel­bar vor der Win­ter­pau­se herrscht beim FC Ein­tracht Bam­berg 2010 getrüb­te Advents­stim­mung: Punkt­ab­zug, 3000 Euro Geld­stra­fe, das näch­ste Heim­spiel unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit sowie die Über­ar­bei­tung des Sicher­heits­kon­zep­tes als wei­te­re Auf­la­ge – das Sport­ge­richt Bay­ern des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) unter Vor­sitz von Dr. Chri­stoph Kern (Augs­burg) hat den Lan­des­li­gi­sten in ins­ge­samt sechs Fäl­len wegen Ver­let­zung der Platz­dis­zi­plin in Form von Zuschau­er­fehl­ver­hal­ten ver­ur­teilt. Der FC Ein­tracht Bam­berg 2010, der auch die Ver­fah­rens­ko­sten trägt, hat das Urteil bereits akzep­tiert, somit ist es rechtskräftig.

„Ich hof­fe, jetzt ist auch dem letz­ten Unbe­lehr­ba­ren klar, was die Stun­de geschla­gen hat“, betont Fuß­ball­ab­tei­lungs­lei­ter Sascha Dorsch mit gro­ßer Ver­är­ge­rung. „Jeder, der pöbelt, offe­nen Ras­sis­mus zeigt und sich gewalt­tä­tig in den Sta­di­en ver­hält, scha­det mit sei­nem Ver­hal­ten in erster Linie auch dem Ver­ein. Punkt. Auf so eine Unter­stüt­zung kön­nen wir verzichten!“

Die Bam­ber­ger Ver­ant­wort­li­chen hat­ten im jetzt abge­schlos­se­nen Sport­ge­richts­ver­fah­ren umfas­send zur Auf­klä­rung der Sach­ver­hal­te bei­getra­gen und umge­hend Maß­nah­men wie Sta­di­on­ver­bo­te aus­ge­spro­chen, was die Sport­rich­ter im Urteil straf­mil­dernd berück­sich­tig­ten. Gemäß der im Mai 2018 am Ver­bands­tag beschlos­se­nen Neu­fas­sung der Rechts- und Ver­fah­rens­ord­nung (RVO) des BFV hat das Sport­ge­richt aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, im Fal­le einer akti­ven Mit­wir­kung bei der Täter­iden­ti­fi­zie­rung durch den Ver­ein das Ver­fah­ren auf Antrag bin­nen drei Mona­ten wie­der­auf­zu­neh­men. So könn­te Bam­berg im Rah­men eines Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­rens den jetzt fest­ge­setz­ten Punkt­ab­zug nach­träg­lich ver­mei­den. Bei der Geld­stra­fe wäre eine Redu­zie­rung bin­nen läng­stens zwölf Mona­ten durch ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren mög­lich. Außer­dem ver­wie­sen die Sport­rich­ter auf die Tat­sa­che, dass es auf zivil­recht­li­chem Wege mög­lich ist, den oder die Täter in Regress zu neh­men. Weil par­al­lel zum Sport­ge­richts­ver­fah­ren auch noch poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen statt­ge­fun­den haben, ist eine Täter-Iden­ti­fi­zie­rung mög­lich. „Die Staats­an­walt­schaft kennt die mut­maß­li­chen Täter, so dass wir guter Din­ge sind, dass auch wir die Namen erfah­ren wer­den und dem Ver­band mel­den kön­nen“, zeigt sich FCE-Abtei­lungs­lei­ter Dorsch zuversichtlich.

Was auf jeden Fall bleibt, ist das Gei­ster­spiel – ver­mut­lich gegen den TSV Neu­dros­sen­feld am 9. März 2019. „Das ist bit­ter, weil es ver­mut­lich das zuschau­er­träch­ti­ge Duell Erster gegen Zwei­ter sein wird. Aller­dings war für uns von vorn­her­ein klar, dass wir lie­ber mit wirt­schaft­li­chen Ein­bu­ßen leben, als dass wir sport­lich blu­ten müs­sen. Das hät­te die­se wun­der­ba­re Mann­schaft nicht ver­dient!“, betont FCE-Vor­sit­zen­der Jörg Schmal­fuß. FC Ein­tracht und BFV sind sich einig, dass sol­che Vor­fäl­le nicht wie­der pas­sie­ren dür­fen. „Das war wirk­lich der letz­te Warn­schuss“, so Schmal­fuß. Bei­de Sei­ten hät­ten des­halb ver­ein­bart, das Sicher­heits­kon­zept des FCE gemein­sam wei­ter zu ver­bes­sern. „Wir haben ja bereits Sta­di­on­ver­bo­te aus­ge­spro­chen, das wer­den wir auch wei­ter tun. Außer­dem den­ken wir über den ver­stärk­ten Ein­satz von Sicher­heits­leu­ten nach. Wir wer­den die Täter der Poli­zei mel­den und wir wer­den sie in Regress neh­men. Und das wird dann für die betref­fen­den Per­so­nen auch noch zivil­recht­lich so rich­tig teu­er“, weist Sascha Dorsch auf die Kon­se­quen­zen hin.

Wie FCE-Vor­sit­zen­der Jörg Schmal­fuß mit­teilt, gel­ten bereits aus­ge­spro­che­ne und künf­ti­ge Sta­di­on­ver­bo­te für Heim- und Aus­wärts­spie­le. „Wir wer­den in Zukunft auch bei unse­ren Aus­wärts­spie­len die jewei­li­gen Ver­ei­ne infor­mie­ren, wer die Straf­tä­ter sind – und die Klubs bit­ten, die Leu­te nicht mehr ins Sta­di­on zu lassen!“

Einer die­ser Vor­fäl­le sorg­te beim Spiel gegen Schwa­bach für eine Ver­zö­ge­rung des Spiels von mehr als fünf Minu­ten, was gemäß der im Mai ver­ab­schie­de­ten Neu­fas­sung der Rechts- und Ver­fah­rens­ord­nung zwin­gend mit einem Punkt­ab­zug zu bele­gen ist. Auf­grund der Tat­sa­che, dass der FC Ein­tracht Bam­berg in der Ver­gan­gen­heit mehr­mals sport­ge­richt­lich im Zusam­men­hang mit der Ver­let­zung der Platz­dis­zi­plin in Form von Zuschau­er­fehl­ver­hal­ten (u.a. uner­laub­ter Ein­satz von Pyro­tech­nik) ver­ur­teilt wor­den ist, erschien dem Sport­ge­richt eben­so wie dem Ver­bands­an­walt neben der Geld­stra­fe in Gesamt­hö­he von 3000 Euro auch ange­mes­sen, dass Bam­berg sein näch­stes Lan­des­li­ga-Heim­spiel unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit aus­tra­gen muss. Ein „Gei­ster­spiel“ hat­ten die Bam­ber­ger Ver­ant­wort­li­chen im Rah­men der münd­li­chen Ver­hand­lung aus­drück­lich selbst befür­wor­tet, um damit ein kla­res Signal zum Umden­ken zu sen­den. Ein paar weni­ge Unver­bes­ser­li­che wür­den dem Team wegen ihres nicht akzep­ta­blen Ver­hal­tens nicht nur sport­lich scha­den, son­dern vie­le ande­re Anhän­gern des Ver­eins, die das Spiel ger­ne gese­hen hät­ten, mit ihrem Han­deln auch noch zusätz­lich bestra­fen. Als wei­te­re Auf­la­ge hat Bam­berg sein Sicher­heits­kon­zept zu über­ar­bei­ten und bis 28. Febru­ar 2019 dem BFV zur Prü­fung vorzulegen.

Hin­ter­grund: Auf dem Ver­bands­tag in Bad Gög­ging hat­ten sich die Dele­gier­ten mit über­ra­gen­der Mehr­heit dafür aus­ge­spro­chen, dass bei Gewalt, Dis­kri­mi­nie­rung oder dem Ein­satz von Pyro­tech­nik kon­se­quent sport­ge­richt­lich durch­ge­grif­fen wer­den muss. In der Fol­ge wur­den die mög­li­chen Stra­fen bei Ver­stö­ßen ent­spre­chend ver­schärft: Bei Vor­fäl­len in der Bay­ern­li­ga kön­nen künf­tig Stra­fen von bis zu 25.000 Euro fäl­lig wer­den, in der Regio­nal­li­ga Bay­ern sind es sogar bis zu 50.000 Euro. Unter 300 Euro wird das Straf­maß nicht blei­ben. In den Klas­sen dar­un­ter rei­chen die finan­zi­el­len Sank­tio­nen von der Min­dest­stra­fe in Höhe von 300 Euro bis zu 12.000 Euro. Zudem dro­hen wei­te­re Fol­gen wie Platz­sper­ren und auch Punkt­ab­zü­ge – etwa bei mehr­ma­li­gem Abbren­nen von Pyro­tech­nik oder einer Unter­bre­chung von mehr als fünf Minu­ten in einem Spiel. Im Extrem­fall ist sogar die Ver­set­zung in eine nied­ri­ge­re Spiel­klas­se möglich.

Die Auf­klä­rungs­ar­beit der unab­hän­gi­gen baye­ri­schen Sport­ge­rich­te ist bei Vor­fäl­len jeg­li­cher Art ganz klar „täter­ori­en­tiert“ aus­ge­rich­tet. Ziel ist es, gemein­sam mit Heim- und Gast­ver­ei­nen die Täter zu ermit­teln und sie für ihr Fehl­ver­hal­ten zur Rechen­schaft zu zie­hen. Gelingt es, die Täter zu iden­ti­fi­zie­ren bzw. enga­giert sich ein bereits iden­ti­fi­zier­ter Täter als Wie­der­gut­ma­chung nach­weis­lich über das nor­ma­le Maß hin­aus für ehren­amt­li­che Sport- oder Sozi­al­pro­jek­te, kön­nen die Sank­tio­nen gegen die Ver­ei­ne auf­ge­ho­ben oder redu­ziert wer­den. Soll­te ein Ver­ein die Täter erst nach dem rechts­kräf­ti­gen Abschluss des Sport­ge­richts­ver­fah­rens ermit­teln kön­nen, kann das Ver­fah­ren neu auf­ge­rollt werden.