Das ZBFS in Bay­reuth infor­miert: „Digi­ta­le Ver­wal­tung – Schwer­be­hin­der­ten­an­trag 3.0“

Digi­tal war schon lang – jetzt geht´s kom­plett ohne Papier. Den Schwer­be­hin­der­ten­an­trag online aus­fül­len kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bei der Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) bereits seit über einem Jahrzehnt.

Jetzt gibt es eine wei­te­re Funk­ti­on, Papier ist so nicht mehr nötig: Ab sofort kön­nen die Men­schen im Frei­staat auch ihre Befund­be­rich­te, Aus­weis­bil­der oder Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung digi­tal hinterlegen.

Der Lei­ter des ZBFS, Prä­si­dent Dr. Nor­bert Koll­mer, freut sich über die Inno­va­ti­on beim Online-Antrag: „Die­ses Tool ist eine ech­te Ent­la­stung – und das glei­cher­ma­ßen für Men­schen mit Han­di­cap und für uns. Es spart nicht nur Geld, son­dern vor allem auch wert­vol­le Zeit. Der bür­ger­freund­li­che Büro­kra­tie­ab­bau im ZBFS geht kon­se­quent weiter.“

Durch die Hoch­la­de­funk­ti­on kön­nen aktu­ell bis zu zehn ver­schie­de­ne Datei­en pro Per­son bei­gefügt werden.

Das letz­te gesetz­li­che Schrift­form­erfor­der­nis besteht bei den Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen. „Mit ihnen kön­nen wir medi­zi­ni­sche Unter­la­gen anfor­dern. Im Online-Antrag ste­hen sie als Druck­ver­si­on bereit. Laden die Antrag­stel­len­den die unter­schrie­be­ne Fas­sung hoch, kön­nen wir direkt mit der Bear­bei­tung begin­nen“, ergänzt Harald von Stei­n­aecker, Lei­ter der Abtei­lung Schwer­be­hin­der­ten­recht im ZBFS.

In Bay­ern waren Ende des Jah­res 2017 rund 1,2 Mil­lio­nen Men­schen schwer­be­hin­dert. Über 20 Pro­zent aller Schwer­be­hin­der­ten­an­trä­ge gehen beim ZBFS aktu­ell online ein – mit klar stei­gen­der Tendenz.

Den Online­an­trag fin­den Sie unter www​.schwer​be​hin​der​ten​an​trag​.bay​ern​.de.