Kei­ne Stra­ßen­auf­gra­bun­gen in den Wintermonaten

Stra­ßen­auf­gra­bun­gen sind wäh­rend der Win­ter­mo­na­te mög­lichst zu ver­mei­den. Unauf­schieb­ba­re Maß­nah­men müs­sen bei der Stadt bean­tragt und begrün­det wer­den. Hier­auf weist das städ­ti­sche Tief­bau­amt der Stadt Bay­reuth hin. Außer­dem muss der Ver­ur­sa­cher mit erheb­li­chen Mehr­ko­sten rech­nen. Der Grund: Wäh­rend der Win­ter­mo­na­te, vor allem bei Boden­frost, kön­nen Bau­gru­ben nur unzu­läng­lich ver­füllt und ver­dich­tet wer­den. Eine fach­ge­rech­te Wie­der­her­stel­lung der Belä­ge von Stra­ßen und Geh­we­gen ist daher nicht mög­lich. Dadurch tre­ten ver­stärkt Stra­ßen­ein­brü­che und Schlag­lö­cher auf, die wie­der­um zu einer erhöh­ten Unfall­ge­fahr und grö­ße­ren Sanie­rungs­ko­sten führen.