ZBFS in Bay­reuth infor­miert: Sozia­le Ent­schä­di­gung durch Sonderbetreuer

50 Jah­re Son­der­be­treu­er – zuerst für Opfer des Zwei­ten Welt­kriegs, heu­te für Opfer von Gewalttaten

Im Jahr 1968 haben die baye­ri­schen Ver­sor­gungs­äm­ter erst­mals Son­der­be­treu­er ein­ge­setzt. Ihre Auf­ga­be war es, älte­re und schwer betrof­fe­ne Kriegs­be­schä­dig­te zu betreu­en – unkom­pli­ziert und bürgernah.

Die Son­der­be­treue­rin­nen und Son­der­be­treu­er haben auch heu­te noch eine Schlüs­sel­rol­le in der Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) in Bay­reuth. Die Qua­li­tät ihrer Arbeit ist jetzt eine völ­lig ande­re. Aktu­ell küm­mern sich 14 Son­der­be­treue­rin­nen und –betreu­er in Bay­ern um die Opfer von Gewalt­ta­ten nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Vor 50 Jah­ren hat­ten die Son­der­be­treu­er blin­de, hirn­be­schä­dig­te, ampu­tier­te oder ver­gleich­bar schwerst­be­hin­der­te Men­schen inten­siv zu bera­ten und für sie zu sor­gen. Ziel war es, die Lei­stung des Ver­sor­gungs­rechts oder ortho­pä­di­scher Mög­lich­kei­ten für die Kriegs­be­schä­dig­ten opti­mal auszuschöpfen.

Heu­te sind Son­der­be­treu­er über­wie­gend Ansprech­part­ne­rin und –part­ner für die Opfer von Gewalt­ta­ten wie des sexu­el­len Miss­brauchs, schwe­rer Kör­per­ver­let­zung oder der Ermor­dung naher Angehöriger.

„Wich­tig sind sie, damals wie heu­te“, betont Dr. Nor­bert Koll­mer, Prä­si­dent des ZBFS. „Mei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind beson­ders geschult. Sie müs­sen mit den Opfern spre­chen und unmit­tel­bar hel­fen, auch bei ihnen zu Hau­se.“ Die Son­der­be­treue­rin­nen und Son­der­be­treu­er unter­stüt­zen die oft trau­ma­ti­sier­ten Men­schen dabei, über­haupt einen Antrag zu stel­len und fül­len not­wen­di­ge For­mu­la­re dann auch mit aus. Sie bera­ten und zei­gen Wege auch zu ande­ren Ange­bo­ten der Opfer­hil­fe – und sie hören den Men­schen zu.

„Es sind die Men­schen, die uns bewe­gen“, sagen die Son­der­be­treu­er des ZBFS über­ein­stim­mend. Ihre Arbeit ist ‚beson­ders‘. Ein beacht­li­cher Teil ihrer Tätig­keit spielt sich nicht hin­ter dem Schreib­tisch ab, son­dern in den Wohn­zim­mern und Küchen der betrof­fe­nen Menschen.

Nach dem Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­setz (OEG) hat Anspruch auf Sozia­le Ent­schä­di­gung, wer Opfer eines vor­sätz­li­chen, rechts­wid­ri­gen, tät­li­chen Angriffs gewor­den ist und dadurch einen gesund­heit­li­chen Scha­den erlit­ten hat.