NLE Eber­mann­stadt ant­wor­tet auf Vor­wür­fe von CSU/JB und MOG gegen Bür­ger­mei­ste­rin Meyer

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Sehr geehr­te Kol­le­gen der CSU/JB und der MOG,

Das Schrei­ben zur Zusam­men­ar­beit im Stadt­rat habe ich erhal­ten. Ich habe es den Mit­glie­dern der NLE-Frak­ti­on und des NLE-Vor­stan­des wei­ter­ge­lei­tet. Als NLE-Frak­ti­ons­spre­cher darf ich wie folgt antworten:

1. Es ist zwei­fel­los von gro­ßer Bedeu­tung, dass die Mit­glie­der des Stadt­ra­tes mit der Bür­ger­mei­ste­rin und der Ver­wal­tung gut und ver­trau­ens­voll zusam­men­ar­bei­ten. Die Dro­hung, man wer­de gege­be­nen­falls Beschlüs­se blockie­ren, trägt dazu jedoch nicht bei. Wir sehen dar­in eher eine Poli­tik gegen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Anstatt mit­ein­an­der zu reden und gemein­sam mit Bür­ger­mei­ste­rin Mey­er die Pro­ble­me anzu­packen und zu lösen, ist man bereit, mit einer Blocka­de­po­li­tik allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zu scha­den. Dafür wer­den die Bewoh­ner unse­rer Stadt kein Ver­ständ­nis aufbringen.

2. Die in dem Schrei­ben erho­be­nen Vor­wür­fe tref­fen aus Sicht der NLE-Frak­ti­on nicht zu. Man will Bür­ger­mei­ste­rin Chri­stia­ne Mey­er allein für Vor­gän­ge ver­ant­wort­lich machen, die in einem kom­ple­xen Zusam­men­hang ste­hen und dif­fe­ren­ziert beur­teilt wer­den müs­sen. Eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se ist weder fair noch in der Sache gerecht­fer­tigt. (Nähe­res dazu im Anhang)

3. Wir bedau­ern sehr, dass dadurch von der sach­li­chen Arbeit und den Erfol­gen abge­lenkt wird, die der Stadt­rat gemein­sam mit der Bür­ger­mei­ste­rin und der Ver­wal­tung vor­wei­sen kann.

4. Die NLE ist wei­ter­hin zu einer sach­ori­en­tier­ten und kon­struk­ti­ven Zusam­men­ar­beit im Stadt­rat bereit. Dass dabei Mei­nungs­un­ter­schie­de auf­tre­ten und auch aus­dis­ku­tiert wer­den müs­sen, gehört zu einem demo­kra­ti­schen Gre­mi­um. Es trägt dazu bei, dass der beste Weg gefun­den wird. Blocka­de­dro­hun­gen sind jedoch nicht der geeig­ne­te Weg, die Zusam­men­ar­beit zu verbessern.

5. Wir sind von den Bür­gern gewählt, um das Beste für Eber­mann­stadt zu errei­chen, nicht um par­tei­po­li­ti­sche Spiel­chen zu trei­ben. Eine Auf­tei­lung in „Die“ und „Wir“ soll­te im Inter­es­se unse­rer Stadt über­wun­den wer­den. Ein wich­ti­ger Schritt dazu wäre, auf unge­recht­fer­tig­te per­sön­li­che Vor­wür­fe zu ver­zich­ten. Auch der Bür­ger­mei­ste­rin wie allen Stadt­rä­ten soll­ten man eine grund­le­gen­de posi­ti­ve Hal­tung in ihrem Ein­satz für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und im Umgang mit­ein- ander zubilligen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Erwin Horn, NLE-Fraktionssprecher

Anhang: Stel­lung­nah­me zu den ein­zel­nen Vorwürfen

Bau­land­mo­dell – Rechts­an­walt Sommer

Es wur­de von Anfang an gesagt, dass Herr Som­mer als Ver­tre­ter für Herrn Simon vom Baye­ri­schen Gemein­de­tag ein­ge­la­den wur­de, weil die­ser ver­hin­dert war und Herrn Som­mer emp­foh­len hat­te. Es wur­de nie behaup­tet, dass Herr Som­mer für den Baye­ri­schen Gemein­de­tag auf­trat. Wenn dies­be­züg­lich Zwei­fel bestan­den, hät­te man in der Sit­zung nach­fra­gen kön­nen. Ein „Nach­kar­teln“ ist hier wenig hilf­reich. In der Sache, näm­lich zur recht­li­chen Beur­tei­lung der Bau­land­mo­del­le durch Herrn Som­mer hat sich in der Zwi­schen­zeit jeden­falls kei­ne Ver­än­de­rung ergeben.

Anstatt Vor­wür­fe an die Bür­ger­mei­ste­rin zu rich­ten, soll­ten wir froh sein, wenn Exper­ten ein­ge­la­den wer­den, die den Stadt­rat in der­art kom­ple­xen Ange­le­gen­hei­ten fach­lich bera­ten. Die Unter­stel­lun­gen in dem Schrei­ben emp­fin­den wir jeden­falls als ehren­rüh­rig für Herrn Som­mer, weil sie ihm letzt­lich unpro­fes­sio­nel­les Auf­tre­ten vor­wer­fen. Sie wir­ken indi­rekt auch auf Herrn Simon wei­ter, der ihn ja vor­ge­schla­gen hat.

Die Gele­gen­heit, Herrn Simon zu hören und mit ihm ins Gespräch zu kom­men bestand übri­gens im Herbst 2017. Lei­der sind zu der dama­li­gen Infor­ma­ti­ons­sit­zung die CSU/­JB- und MOG-Stadt­rä­te bis auf einen nicht erschie­nen. Dort hät­te man sich mit der Mate­rie ver­traut machen kön­nen. Immer­hin wur­de von der Ver­wal­tung viel Zeit und Mühe in die Vor­be­rei­tung gesteckt. Sie hät­te mehr Aner­ken­nung verdient.

Pres­se­be­rich­te

War­um soll die Bür­ger­mei­ste­rin der Stadt Eber­mann­stadt die Auf­ga­ben über­neh­men, die der Pres­se­stel­le der Regie­rung von Ober­fran­ken zuste­hen? Wenn die­se meint, eine Pres­se­mel­dung kor­ri­gie­ren zu müs­sen, kann sie das jeder­zeit tun.
Inhalt­lich ist auch an der For­mu­lie­rung „alles rich­tig gemacht“ nichts aus­zu­set­zen. Dass der Stadt­rat, die Bür­ger­mei­ste­rin und die Ver­wal­tung rich­tig gehan­delt haben, wur­de uns ja durch die ver­schie­den­sten Schrei­ben bis hin zum Innen­mi­ni­ste­ri­um bestätigt.

Stra­ßen­aus­baubei­trä­ge

Alle Stadt­rä­te wis­sen, was die Rechts­auf­sicht und zuletzt Land­rat Dr. Ulm per­sön­lich zu die­ser Fra­ge zu sagen haben: Zustän­dig ist nicht die Regie­rung von Ober­fran­ken, son­dern das Land­rats­amt Forch­heim. Die Beschlüs­se der Stadt Eber­mann­stadt waren „recht­lich zuläs­sig und sach­lich gebo­ten“. Die Regie­rung kann dazu kei­ne Wei­sung ertei­len und auch nicht in die sou­ve­rä­ne Ent­schei­dung des Stadt­rats eingreifen.

Alle Stadt­rä­te wis­sen aber auch, dass die Regie­rung durch­aus etwas von der Stadt ver­langt hat. Im Kon­so­li­die­rungs­kon­zept soll­ten nicht nur Spar­maß­nah­men genannt wer­den, son­dern es soll­te auch die Aus­schöp­fung aller Ein­nah­me­quel­len, die der Stadt zuste­hen, nach­ge­wie­sen wer­den. Eine Aus­baubei­trags­sat­zung, die kei­ne Ein­nah­men bewirkt, kann da doch kei­nes­falls gemeint sein. Wie die Stadt einen Schul­den­ab­bau ohne die schließ­lich gewähr­te Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fe hät­te vor­an­trei­ben sol­len, dar­auf hat man lei­der von CSU/JB und MOG noch nichts gehört.

Der Bür­ger­mei­ste­rin in der­lei Detail­fra­gen Vor­wür­fe zu machen aber gleich­zei­tig die Feh­ler der Ver­gan­gen­heit, die zu der Finanz­mi­se­re der Stadt geführt haben, groß­zü­gig unter den Tisch fal­len zu las­sen, hal­ten wir für nicht angemessen.

Per­so­nal­si­tua­ti­on

Auch hier müss­te allen Stadt­rä­ten bekannt sein, dass die Ein­stel­lung eines neu­en Geschäftsstellenleiters/​einer Geschäfts­stel­len­lei­te­rin in die Ver­ant­wor­tung der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft und nicht in die der Stadt Eber­mann­stadt fällt.
Bekannt ist aus ana­lo­gen Vor­gän­gen im Bereich der Stadt Eber­mann­stadt auch, dass die Aus­wahl von Bewer­bern nicht von der Bür­ger­mei­ste­rin allei­ne ent­schie­den wird. Sie wird viel­mehr von einem Team nach einem vor­ge­ge­be­nen Raster vorgenommen.
In der VG sind in ent­spre­chen­den Fäl­len betei­ligt: die Bür­ger­mei­ste­rin als 1. Vor­sit­zen­de der VG, der 2. Vor­sit­zen­de, Bür­ger­mei­ster Rie­di­ger, ein Ver­tre­ter des Per­so­nal­rats, Herr Kirch­ner als Per­so­nal­re­fe­rent und wei­te­re Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung. Herr Kirch­ner hat, neben­bei bemerkt, eine Aus­bil­dung in Per­so­nal­we­sen und ist des­halb gera­de in Ein­stel­lungs­fra­gen sachkundig.
War­um nun der Bür­ger­mei­ste­rin vor­ge­wor­fen wird, sie habe nicht sach­ge­mäß gehan­delt, ist für uns nicht nach­voll­zieh­bar. Genau­so wären alle ande­ren Mit­glie­der des Aus­wahl­gre­mi­ums die­sem Vor­wurf aus­ge­setzt. Wie kommt man aber ohne Kennt­nis der Ein­zel­aspek­te dar­auf, es hät­te eine bestimm­te Per­son ein­ge­la­den wer­den müs­sen, die vom Gre­mi­um nicht berück­sich­tigt wur­de? Die Behaup­tung, man habe an der Arbeit der Ver­wal­tung nichts zu kri­ti­sie­ren, wirkt nicht nur in die­sem Zusam­men­hang wenig überzeugend.