Bam­ber­ger GAL zum Bür­ger­ent­scheid: „Stadt soll­te sach­lich informieren“

GAL: Des­in­for­ma­ti­on und Ver­wir­rung über die Abstim­mung wer­den auch vom Rat­haus verursacht

Eine wüste Mischung an Des­in­for­ma­ti­on, Zah­len­wirr­warr und Abstim­mungs­un­si­cher­hei­ten stel­len die Bam­ber­ger Grü­nen rund um den Bür­ger­ent­scheid zum Haupts­moor­wald fest. Sie ver­lan­gen des­halb, dass im Rat­haus-Jour­nal der Stadt Bam­berg objek­tiv das und nur das dar­ge­stellt wird, was zur Abstim­mung steht.

GAL-Stadt­rat Ralf Dischin­ger sieht es als Auf­ga­be der Stadt, ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger rein sach­lich dar­über zu infor­mie­ren, wel­che Alter­na­ti­ven zur Aus­wahl ste­hen. „Das kann und muss sie tun, auch wenn sie gleich­zei­tig par­tei­lich sein und das Rats­be­geh­ren expli­zit unter­stüt­zen darf.“

Was zur Abstim­mung steht, ist laut GAL ein­fach gegen­über­zu­stel­len. „Es muss aber ein­fach mal getan wer­den“, so Dischin­ger: Auf der einen Sei­te das Bür­ger­be­geh­ren, das den Bebau­ungs­plan 429 gänz­lich stop­pen will – und auf der ande­ren Sei­te das Rats­be­geh­ren, das auf einer Ein­griffs­flä­che von 70 Hekt­ar neue Gewer­be­flä­chen im Umfang von 46 Hekt­ar schaf­fen und dafür 52 Hekt­ar Wald roden will. „Das muss die Stadt in ihrer Ver­ant­wort­lich­keit allen Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern gegen­über klar und deut­lich machen“, for­dert er. „Wel­che Vor- und Nach­tei­le die­se Vari­an­ten jeweils haben, sind Gegen­stand poli­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zung, Argu­men­ta­ti­on und Überzeugungsarbeit.“

Des­halb hält es auch Jonas Glü­sen­kamp vom GAL-Vor­stand für nicht akzep­ta­bel, dass im offi­zi­el­len Amts­blatt der Stadt ein vom Ober­bür­ger­mei­ster gemach­ter Kom­pro­miss­vor­schlag in allen Details erläu­tert wird. „Denn die­ser Vor­schlag ist längst vom Tisch und steht gera­de nicht zur Wahl beim Bür­ger­ent­scheid am 18.November“, stellt Glü­sen­kamp fest. „Wir haben in vie­len Gesprä­chen fest­ge­stellt, wie vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dar­über nicht Bescheid wis­sen. Es gibt im gesam­ten Pro­zess ein ech­tes Infor­ma­ti­ons­de­fi­zit, kein Pla­kat- und Anzeigendefizit.“

Dass allein 30.000 Euro Mar­ke­ting-Kosten aus dem städ­ti­schen Haus­halt für das Rats­be­geh­ren vor­ge­se­hen sind, ist nach Ein­schät­zung von Glü­sen­kamp immens. Dabei gehe es nicht um die Kosten für die Durch­füh­rung eines Bür­ger­ent­scheids, son­dern um Wer­bung für das Rats­be­geh­ren. „Es ist die Auf­ga­be der Par­tei­en und Ver­bän­de die poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung um den rich­ti­gen Weg zu füh­ren, nicht die der Stadt­ver­wal­tung. Es ist schon inter­es­sant, wie die Stadt so zügig Mit­tel und Per­so­nal mobi­li­sie­ren kann.“ Die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on hat dazu bereits eine Anfra­ge gestellt und ver­langt genaue Kosten­auf­stel­lung sowie Anga­ben zum zusätz­li­chen Ein­satz städ­ti­schen Personals.