Hal­lo­ween­strei­che: nicht immer harmlos

Symbolbild Polizei

Eltern soll­ten mit Kin­dern über Strei­che und mög­li­che Fol­gen sprechen

(ots) – In der Nacht vom 31. Okto­ber auf den 1. Novem­ber, der Nacht vor Aller­hei­li­gen, wird seit eini­gen Jah­ren auch in Deutsch­land Hal­lo­ween gefei­ert: Als Gespen­ster oder Hexen ver­klei­de­te Kin­der zie­hen von Haus zu Haus und bit­ten um Süßig­kei­ten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Brief­ka­sten wird bei­spiels­wei­se mit Kon­fet­ti gefüllt oder die Müll­ton­ne mit Toi­let­ten­pa­pier oder Luft­schlan­gen ein­ge­wickelt. Die­se Strei­che sind harm­los, ande­re dage­gen kön­nen straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen zur Fol­ge haben. Eltern soll­ten mit ihren Kin­dern dar­über sprechen.

„Wenn frem­des Eigen­tum beschä­digt, bei­spiels­wei­se ein Auto beim Ein­wickeln mit Toi­let­ten­pa­pier zer­kratzt wird, ist das eine Sach­be­schä­di­gung“, sagt Joa­chim Schnei­der, Geschäfts­füh­rer der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bun­des. Das­sel­be gilt, wenn die Haus­fas­sa­de oder Autos mit Eiern bewor­fen wer­den oder bren­nen­de Gegen­stän­de im Brief­ka­sten lan­den. „Sach­be­schä­di­gun­gen wer­den mit einer Geld­stra­fe und sogar mit bis zu zwei Jah­ren Gefäng­nis geahn­det. Hin­zu kommt, dass die Täter den ent­stan­de­nen Scha­den erset­zen müs­sen“, so Schneider.

Mit­ge­gan­gen, mit­ge­fan­gen: Auch wer bei einem straf­recht­lich rele­van­ten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemein­schaft­li­cher Sach­be­schä­di­gung belangt wer­den und muss eben­falls mit min­de­stens einer Geld­stra­fe rech­nen. Dar­über hin­aus sind die Kosten für den ent­stan­de­nen Scha­den aufzubringen.

Zwar kön­nen Kin­der bis zum 14. Lebens­jahr straf­recht­lich nicht belangt wer­den, weil sie noch nicht schuld­fä­hig sind. Aber schon Sie­ben­jäh­ri­ge oder – bei Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht – die Eltern, kön­nen für die Wie­der­gut­ma­chung ent­stan­de­ner Schä­den, die schnell Grö­ßen­ord­nun­gen von eini­gen tau­send Euro anneh­men, zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen werden.

„Es ist wich­tig, dass Eltern ihre Kin­der dar­über auf­klä­ren, was noch als Streich durch­geht, was eine Sach­be­schä­di­gung ist und wel­che Kon­se­quen­zen dar­aus fol­gen“, betont Schnei­der. Außer­dem soll­ten Eltern ihre Kin­der dazu ermu­ti­gen, trotz Grup­pen­druck nicht bei Sach­be­schä­di­gun­gen mit­zu­ma­chen, so Schnei­der weiter.

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