Erz­bis­tum Bam­berg: Opfer von Miss­brauch sol­len sich melden

Symbolbild Religion

Nach der öffent­li­chen Reso­nanz auf­grund der Ver­öf­fent­li­chung der Miss­brauchs­stu­die haben sich beim Erz­bis­tum Bam­berg wei­te­re Betrof­fe­ne gemel­det und über bis­lang nicht akten­kun­di­ge Fäl­le aus ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten berich­tet. Das Erz­bis­tum ist wei­ter­hin bestrebt, alle Fäl­le von sexu­el­len Über­grif­fen auf­zu­decken und den Opfern Gerech­tig­keit wider­fah­ren zu lassen.

Der Auf­ruf rich­tet sich ins­be­son­de­re auch an Betrof­fe­ne, die im Bereich der kirch­li­chen Jugend­ar­beit Grenz­ver­let­zun­gen, sexu­el­le Über­grif­fe oder Miss­brauch erlei­den muss­ten. Das gilt auch für Fäl­le, die straf­recht­lich nicht rele­vant oder ver­jährt sind oder bei denen die Täter bereits ver­stor­ben sind. Betrof­fe­ne wer­den gebe­ten, sich bei der Miss­brauchs­be­auf­trag­ten des Erz­bis­tums, Rechts­an­wäl­tin Eva Hasten­teu­fel-Knörr aus Mem­mels­dorf, zu melden.

Das Erz­bis­tum Bam­berg steht dabei in Kon­takt mit der Staatsanwaltschaft.

Kon­takt zur Missbrauchsbeauftragten:

Rechts­an­walts­kanz­lei Eva Hastenteufel-Knörr
Ring­str. 31, 96117 Memmelsdorf
Tel. 0951/40 73 55 25
Fax 0951/40 73 44 26
E‑Mail: kanzlei-hastenteufel@t‑online.de