Neu­jahrs­kon­zert mit dem Alt Wie­ner Strauss-Ensem­ble in Bayreuth

Der Kar­ten­vor­ver­kauf für das Kon­zert beginnt am 1. Oktober

Die Stadt Bay­reuth lädt zum Start in das neue Jahr wie­der zu einem Neu­jahrs­kon­zert mit dem Alt Wie­ner Strauss-Ensem­ble unter der Lei­tung von Ralph Kul­ling ein. Das Ensem­ble gastiert am 5. Janu­ar, um 17 Uhr, im Evan­ge­li­schen Gemein­de­haus und fei­ert mit sei­nem Auf­tritt nicht nur das neue Jahr, son­dern auch ein Geburts­tags­kind. Der Kar­ten­vor­ver­kauf an der Thea­ter­kas­se beginnt am Mon­tag, 1. Oktober.

Am 18. April 1819 wur­de Franz von Sup­pé in Split gebo­ren. Der öster­rei­chi­sche Kom­po­nist schuf ein beein­drucken­des Werk – allein über 200 Ope­ret­ten, von denen die Ouver­tü­ren zu „Dich­ter und Bau­er“ und „Leich­te Kaval­le­rie“ am bekann­te­sten sind. Die Ope­ret­te „Boc­c­ac­cio“ gehört zum Stan­dard­re­per­toire deutsch­spra­chi­ger Bühnen.

Für gesang­li­chen Hoch­ge­nuss sor­gen die Sopra­ni­stin Jose­fin Fei­ler und der Tenor Kai Klu­ge. Jose­fin Fei­ler war mehr­fa­che Preis­trä­ge­rin des Wett­be­werbs „Jugend musi­ziert“. Sie ist seit der Spiel­zeit 2015/16 Ensem­ble­mit­glied der Oper Stutt­gart. Dort singt sie unter ande­rem die weib­li­che Haupt­rol­le in „Hän­sel und Gre­tel“, Eury­di­ke in „Orpheus aus der Unter­welt“ oder die Mar­zelline in „Fide­lio“. Auch der gebür­ti­ge Sin­del­fin­ger Kai Klu­ge ist festes Mit­glied der Oper Stutt­gart. Er tritt dort zum Bei­spiel als Tami­no in „Die Zau­ber­flö­te“ und als Don Otta­vio in „Don Gio­van­ni“ auf.

Neben Ope­ret­ten­me­lo­dien erwar­ten das Publi­kum des Neu­jahrs­kon­zerts selbst­ver­ständ­lich auch Wie­ner Wal­zer, Pol­kas und die char­man­te Mode­ra­ti­on durch Dr. Edu­ard Strauss.

Kar­ten sind ab 1. Okto­ber an der Thea­ter­kas­se Bay­reuth, Opern­stra­ße 22, erhält­lich. Die Thea­ter­kas­se ist mon­tags bis frei­tags von 10 bis 17 Uhr, sams­tags von 10 bis 14 Uhr geöff­net (Tele­fon: 0921 69001, Fax: 0921 885 777, Mail: theaterkasse@​bayreuth-​tourismus.​de). Inha­ber eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses erhal­ten eine 50-pro­zen­ti­ge Ermäßigung.