Mela­nie Huml: „Jetzt mehr als 270.000 Anträ­ge auf Landespflegegeld“

Bay­erns Pfle­ge­mi­ni­ste­rin über­reicht Bewil­li­gungs­be­scheid in Bamberg 

Aushändigung eines Bewilligungsbescheids an Frau Friedel Seiffert in Bamberg. (Quelle: StMGP).

Aus­hän­di­gung eines Bewil­li­gungs­be­scheids an Frau Frie­del Seif­fert in Bam­berg. (Quel­le: StMGP).

Das Baye­ri­sche Lan­des­pfle­ge­geld stößt wei­ter­hin auf gro­ßes Inter­es­se bei Pfle­ge­be­dürf­ti­gen. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml am Frei­tag anläss­lich der Aus­hän­di­gung eines Bewil­li­gungs­be­scheids an eine Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in Bam­berg hin­ge­wie­sen. Mitt­ler­wei­le lie­gen bereits mehr als 270.000 Anträ­ge vor.

Huml beton­te: „Das Lan­des­pfle­ge­geld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr wird unbü­ro­kra­tisch bewil­ligt und seit dem 5. Sep­tem­ber aus­be­zahlt. Damit schaf­fen wir eine deutsch­land­weit ein­ma­li­ge Lei­stung für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen. Die gro­ße Nach­fra­ge zeigt, dass wir mit die­ser schnel­len Unter­stüt­zung rich­tig liegen.“

Das Lan­des­pfle­ge­geld bekom­men Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die ihren Haupt­wohn­sitz in Bay­ern und min­de­stens Pfle­ge­grad 2 haben. Die Kosten lie­gen bei rund 400 Mil­lio­nen Euro jährlich.

Die Mini­ste­rin erläu­ter­te: „Mit dem Lan­des­pfle­ge­geld bekom­men Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mehr finan­zi­el­len Spiel­raum. Wir stär­ken damit ihre Selbst­be­stim­mung und auch ihre gesell­schaft­li­che Teil­ha­be. Mit dem Geld kön­nen sich Pfle­ge­be­dürf­ti­ge zum Bei­spiel etwas gön­nen, was sie sich in ihrem nor­ma­len All­tag nicht lei­sten kön­nen. Sie kön­nen auch Ange­hö­ri­gen und ande­ren Men­schen, die sie bei der Bewäl­ti­gung ihres schwie­ri­gen All­tags unter­stüt­zen, eine finan­zi­el­le Aner­ken­nung zukom­men lassen.“

Huml ergänz­te: „Das Lan­des­pfle­ge­geld ist Teil des umfang­rei­chen Pfle­ge­pa­ke­tes, das die Staats­re­gie­rung im Mai 2018 beschlos­sen hat. Dar­in ent­hal­ten ist auch ein Fünf-Mil­lio­nen-Euro-Pro­gramm für ins­ge­samt min­de­stens 500 neue Plät­ze für die Kurz­zeit­pfle­ge in Bay­ern. Denn häus­lich Pfle­gen­de wer­den durch zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten, Ange­hö­ri­ge in Kurz­zeit­pfle­ge zu geben, spür­bar ent­la­stet. Auch das trägt dazu bei, dass Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mög­lichst lan­ge in der gewohn­ten häus­li­chen Umge­bung blei­ben können.“

Die Mini­ste­rin über­reich­te den Bewil­li­gungs­be­scheid am Frei­tag in Bam­berg an Frau Frie­del Seif­fert. Mit der Über­ga­be sol­len auch ande­re Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ermun­tert wer­den, einen Antrag auf Lan­des­pfle­ge­geld zu stel­len, falls sie es noch nicht getan haben.

Infor­ma­tio­nen über die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen und das Antrags­for­mu­lar zum Down­load ste­hen unter www​.lan​des​pfle​ge​geld​.bay​ern​.de zur Verfügung.