Land­rats­amt Bam­berg: Beim Hun­de­aus­füh­ren eini­ge Regeln beachten!

Der Fach­be­reich Jagd und Fische­rei am Land­rats­amt Bam­berg weist aus aktu­el­lem Anlass auf eini­ge Ver­hal­tens­re­geln beim Hun­de­aus­lauf hin. Damit es Hund, Herr­chen, Jägern, Land­wir­ten und vor allem auch den wild­le­ben­den Tie­ren gut geht, gibt es eini­ge Punk­te zu beach­ten, damit ein respekt­vol­ler Umgang gewähr­lei­stet ist. Hun­de, die ihrem „Herr­chen“ zuver­läs­sig gehor­chen und auf Wegen aus­ge­führt wer­den, stel­len in der Regel kei­ne Gefahr dar. Wenn jedoch der Hund nicht zuver­läs­sig gehorcht, abseits der Wege stö­bert, Wild hetzt oder wil­dert, ver­sto­ßen Hun­de­hal­ter gegen das Gesetz.

Hun­de­hal­ter tra­gen die Ver­ant­wor­tung für das Trei­ben ihrer Vier­bei­ner und soll­ten daher beson­ders dar­auf ach­ten, sich rück­sichts­voll in der Natur zu bewegen.

Wild­tie­re reagie­ren grund­sätz­lich anfäl­lig auf Stö­run­gen. Hun­de­be­sit­zer wer­den daher drin­gend gebe­ten, sich mit ihrem Tier aus­schließ­lich auf Wegen und Stra­ßen zu bewe­gen sowie den Hund im Wald und ent­lang von Wald­rän­dern an die Lei­ne zu neh­men. Ins­be­son­de­re in den Mor­gen- und Abend­stun­den sol­len Stö­run­gen ver­mie­den werden.

Laut der all­ge­mei­nen Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht besteht ent­lang öffent­li­cher Stra­ßen eine Anlein­pflicht, sofern die Hun­de ihrem „Herr­chen“ nicht zuver­läs­sig gehor­chen und unver­mu­tet die Stra­ße betre­ten könn­ten. Gefah­ren kön­nen sich dar­über hin­aus auch aus dem Hun­de­kot erge­ben, denn die dar­in ent­hal­te­nen Orga­nis­men stel­len eine erheb­li­che Gefahr für Mensch und Tier dar. Auch Land­wir­te sind durch Ver­ko­tung von Fut­ter­pflan­zen betrof­fen, durch die Kon­ta­mi­na­ti­on zu einem der Ern­te und des Tier­fut­ters, die zu Krank­hei­ten und Tod des Viehs füh­ren kann. Daher soll­te es für jeden Hun­de­be­sit­zer selbst­ver­ständ­lich sein, die Exkre­men­te sei­nes Hun­des stets unschäd­lich zu beseitigen.