Land­tags- und Bezirks­wahl in Bay­reuth: Wäh­ler­ver­zeich­nis liegt aus

Von Mon­tag, 24. Sep­tem­ber, bis Frei­tag, 28. Sep­tem­ber, ist beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306 (3. Stock) das Wäh­ler­ver­zeich­nis für die bevor­ste­hen­de Land­tags- und die Bezirks­wahl der Stimm­be­zir­ke der Stadt Bay­reuth ein­zu­se­hen. Das Ver­zeich­nis kann am Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, am Mitt­woch, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, sowie am Frei­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr ein­ge­se­hen wer­den. Der Zugang ist barrierefrei.

Stimm­be­rech­tig­te kön­nen die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der zu ihrer Per­son ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis für unrich­tig oder unvoll­stän­dig hält, kann von Mon­tag, 24. Sep­tem­ber, bis spä­te­stens Frei­tag, 28. Sep­tem­ber, 12 Uhr, im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth Ein­spruch einlegen.

Stimm­be­rech­tig­te, die in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen sind, erhal­ten spä­te­stens am 23. Sep­tem­ber eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung samt Vor­druck für einen Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­scheins. Wer einen Wahl­schein hat, kann an der Land­tags­wahl und der Bezirks­wahl im Stimm­kreis 403 durch Stimm­ab­ga­be in einem belie­bi­gen Wahl­raum die­ses Stimm­krei­ses oder durch Brief­wahl teil­neh­men. Mit dem Wahl­schein erhält die stimm­be­rech­tig­te Per­son je einen Stimm­zet­tel mit den Stimm­kreis­be­wer­bern für die Land­tags­wahl (weiß) und die Bezirks­wahl (blau), je einen Stimm­zet­tel mit den Wahl­kreis­be­wer­bern für die Land­tags­wahl (weiß) und die Bezirks­wahl (blau), zwei Stimm­zet­tel­um­schlä­ge (weiß und blau), einen roten Wahl­brief­um­schlag mit der Anschrift, an die der Wahl­brief zu über­sen­den ist, und ein Mark­blatt für die Brief­wahl. Bei der Brief­wahl müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten dafür sor­gen, dass der Wahl­brief bis spä­te­stens 14. Okto­ber, 18 Uhr, beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth ein­geht. Nähe­re Hin­wei­se, wie die Stimm­be­rech­tig­ten die Brief­wahl aus­zu­üben haben, erge­ben sich aus dem Merk­blatt für die Briefwahl.