Umsturz­ge­fähr­de­te Bäu­me an der Staats­stra­ße 2260 bei Sass­an­fahrt müs­sen gefällt werden

Nach dem Umsturz einer statt­li­chen, ca. 30 m hohen Pap­pel, auf einem staats­ei­ge­nen Grund­stück an der Staats­stra­ße 2260 zwi­schen Hirschaid und Sass­an­fahrt, ist es zur Auf­recht­erhal­tung der Ver­kehrs­si­cher­heit nach ein­ge­hen­der Begut­ach­tung erfor­der­lich, den ver­blie­be­nen Rest­baum­be­stand zu fällen.

Die Arbei­ten wer­den am kom­men­den Diens­tag, 11. 09. 2018 von einer Fach­fir­ma im Auf­trag des Staat­li­chen Bau­am­tes Bam­berg aus­ge­führt. Wäh­rend der gegen 8.00 Uhr begin­nen­den Arbei­ten muss die Staats­stra­ße im betref­fen­den Abschnitt halb­sei­tig gesperrt wer­den. Die Ver­kehrs­re­ge­lung erfolgt über Ampel­be­trieb. Die Fäl­lungs­ak­ti­on wird bis Mitt­woch, den 12.09.2018, 16.00 Uhr abge­schlos­sen sein. Die Ver­kehrs­si­che­rung über­nimmt die staat­li­che Straßenmeisterei.

Bei dem zu fäl­len­den Baum­be­stand han­delt es sich um alte, teil­wei­se schon im Abster­ben begrif­fe­ne Wei­den und Hybrid­pap­peln, die, in Anbe­tracht des aktu­ell ein­ge­tre­te­nen Scha­dens­er­eig­nis­ses, ein Gefähr­dungs­po­ten­ti­al für die anlie­gen­den Grund­stücke, den Ver­kehr auf der Staats­stra­ße, dem par­al­lel ver­lau­fen­den Geh- und Rad­weg, sowie für die gegen­über­lie­gen­de Wohn­be­bau­ung darstellen.

Der nicht vor­her­seh­ba­re Umsturz des Bau­mes wur­de ver­mut­lich durch eine aus­ge­präg­te, weich­holz­ty­pi­sche Stock­fäu­le ver­ur­sacht, wel­che vor­wie­gend bei alten Pap­pel- und Wei­den­be­stän­den, meist ohne vor­ab erkenn­ba­re Schad­sym­pto­me auf­tritt. Die Pap­pel stürz­te ver­gan­ge­ne Woche ohne Fremd-. oder Sturm­ein­wir­kung auf ein angren­zen­des Brach­land­grund­stück. Dabei ist zum Glück kein Scha­den entstanden.

Die Fäl­lung der Gefah­ren­bäu­me ist mit der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Bam­berg abge­stimmt. Die ent­ste­hen­de Lücke im Grün­be­stand an der Staats­stra­ße wird im Herbst 2018 durch die Pflan­zung von Jung­bäu­men wie­der geschlos­sen. Der vor­han­de­ne Hecken­be­stand bleibt erhalten.

Für die sich erge­ben­den Behin­de­run­gen bit­ten wir die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Nachsicht.