Frei­staat Bay­ern gibt Stand­ort für Poli­zei im Haupts­moor­wald auf

Nah­erho­lungs­ge­biet bleibt erhalten

Der Stadt Bam­berg ist es gelun­gen, gemein­sam mit dem Frei­staat Bay­ern den bis­he­ri­gen Stand­ort für die Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land an der Armee­stra­ße auf­zu­ge­ben und sich grund­sätz­lich auf einen neu­en Stand­ort am Tän­nig zu eini­gen. Die­se schnel­le Lösung war nur des­halb mög­lich, weil die Stadt Eigen­tü­me­rin der Flä­che am Tän­nig ist und der Frei­staat Bay­ern bereit war, einen alter­na­ti­ven Vor­schlag der Stadt Bam­berg zu akzeptieren.

„Damit ist klar, dass die Bam­ber­ger Bür­ger­schaft den Haupts­moor­wald wie bis­her als Nah­erho­lungs­ge­biet nut­zen kann,“ so Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke. An einer Gesprächs­run­de mit Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke und Bür­ger­mei­ster Dr. Chri­sti­an Lan­ge nah­men Ver­tre­ter des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken, der Immo­bi­li­en Frei­staat Bay­ern (IMBY), des Staat­li­chen Bau­amts sowie des städ­ti­schen Immo­bi­li­en­ma­nage­ments und des Kon­ver­si­ons­amts teil.

Im Vor­feld der Bespre­chung wur­den ver­ein­ba­rungs­ge­mäß umfang­rei­che Boden­un­ter­su­chun­gen am Tän­nig durch einen Sach­ver­stän­di­gen durch­ge­führt. Die­se haben bestä­tigt, dass die Flä­che für die Ansied­lung der Poli­zei grund­sätz­lich geeig­net ist. Auch aus poli­zei­tak­ti­scher Sicht erfüllt der Tän­nig alle Anfor­de­run­gen, so die Erklä­rung der Poli­zei in der Sit­zung. Die bau­fach­li­che Über­prü­fung kann damit in Kür­ze abge­schlos­sen wer­den. Der Ver­tre­ter der IMBY wies dar­auf hin, dass ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten unver­züg­lich beauf­tragt wor­den sei und das Ergeb­nis bis Ende Sep­tem­ber 2018 vor­lie­gen wird. Dann kön­nen die wesent­li­chen Eck­punk­te für den Abschluss eines Kauf­ver­trags fest­ge­legt wer­den. „Außer­dem müs­sen bis dahin noch die kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen des vier­glei­si­gen Bahn­aus­baus in Bezug auf das Bau­vor­ha­ben geprüft wer­den,“ erklär­te der Ver­tre­ter des staat­li­chen Bauamts.

Die Teil­neh­mer ver­ab­re­de­ten sich auf eine fina­le Bespre­chung noch vor der näch­sten Sit­zung des Kon­ver­si­ons­se­nats am 16.10.. „Dann müs­sen die offe­nen Fra­gen beant­wor­tet sein“, waren sich die Teil­neh­mer einig.

„Mit die­ser Grand­satz­ent­schei­dung steht fest, dass im Land­schafts­schutz­ge­biet Haupts­moor­wald kein Baum gefällt wer­den muss“, so Star­ke. „Damit wird auch dem Wunsch ent­spro­chen, dass die Nut­zung des Haupts­moor­wal­des als Nah­erho­lungs­ge­biet in Bam­berg-Ost erhal­ten bleibt,“ so Bür­ger­mei­ster Dr. Lange.