Leser­brief: „Toter Winkel“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Die Initia­ti­ve Cycler­ide, die sich seit vie­len Jah­ren für eine siche­re Ver­kehrs­füh­rung enga­giert, ver­weist auf einen bemer­kens­wer­ten Bei­trag zum toten Winkel:

http://​www​.cycler​ide​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​n​e​w​s​/​1​0​1​-​d​a​s​-​m​a​g​a​z​i​n​-​s​t​e​r​n​-​p​r​a​n​g​e​r​t​-​a​u​s​r​e​d​e​-​t​o​t​e​r​-​w​i​n​k​e​l​-​a​n​.​h​tml

Neben der Unacht­sam­keit vie­ler abbie­gen­der Kraft­fah­rer – aber auch aus unter­ge­ord­ne­ten Sei­ten­stra­ßen und Grund­stücken kom­men­de ach­ten in der Regel nicht auf den Rad­weg / Rad­fahr­strei­fen, son­dern hal­ten erst an, wenn sie ihn längst blockie­ren – spielt vor allem eine gro­ße Rol­le, daß eige­ne Fahr­spu­ren resp. ‑wege neben der Fahr­bahn die Rad­ler in Berei­che außer­halb des bewuß­ten Auf­merk­sam­keits­felds der Kraft­fah­rer drän­gen. So man­ches Mal gefähr­li­che Rad­weg­füh­rung hin­ter Sicht­hin­der­nis­sen oder, wie unver­ständ­li­cher­wei­se vom Radent­scheid Bam­berg gefor­dert, ein Schwenk der Rad­ler­spur erst in die Ein­mün­dung hin­ein ver­schärft die Situa­ti­on nochmals.

Auf der Fahr­bahn befin­den die Rad­fah­rer sich jeder­zeit im Blick­feld, so daß tat­säch­lich (beding­ter) Vor­satz not­wen­dig wäre, sie durch ris­kan­te Fahr­wei­se mit dem Kfz zu gefähr­den. Aller­dings müß­te der (tat­säch­lich vom Ver­kehrs­recht nicht zuge­stan­de­ne, indes offen­sicht­lich wie selbst­ver­ständ­lich gestell­te) Anspruch, jeder­zeit freie Bahn für das moto­ri­sier­te Gefährt erwar­ten zu kön­nen, fallen.

Gruß
Wolf­gang Bönig
Gau­stadt