Sand­kirch­weih 2018 – Hin­wei­se der Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt

Symbolbild Polizei

Nach­dem im Jahr 2017 die tra­di­tio­nel­le Bam­ber­ger Sand­kirch­weih nicht statt­fand, kann man sich in die­sem Jahr wie­der auf das gro­ße Volks­fest im Bam­ber­ger Sand­ge­biet freu­en. Die Stadt Bam­berg, die Ver­an­stal­ter und die Poli­zei hal­ten an dem bewähr­ten Sicher­heits­kon­zept fest. Damit die Ver­an­stal­tung wie­der zu einem ent­spann­ten, schö­nen und siche­ren Fest für alle Besu­cher und Betei­lig­te wird, wen­det sich die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt im Vor­feld des Ereig­nis­ses wie­der mit eini­gen Tipps und Hin­wei­sen an die Besucher:

  • Bit­te brin­gen Sie kei­ne alko­ho­li­schen Geträn­ke mit auf das Fest­ge­län­de. Eltern und Jugend­li­che wer­den gebe­ten, sich über die jugend­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen zu infor­mie­ren. Das Stadt­ju­gend­amt und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt füh­ren Kon­trol­len durch.
  • An ins­ge­samt vier Stand­or­ten im und um das Sand­ge­biet befin­den sich öffent­li­che Uri­na­le. Auch dar­über hin­aus ste­hen aus­rei­chend Toi­let­ten zur Ver­fü­gung. Bit­te suchen Sie die­se auf und unter­las­sen das Uri­nie­ren in den engen Gas­sen des Sand­ge­bie­tes. Fest­ge­stell­te Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den kon­se­quent zur Anzei­ge gebracht.
  • Bit­te benut­zen Sie im Fest­ge­biet kei­ne Inline­skates, Skate­boards, Seg­ways oder son­sti­ge Zwei­rä­der. Das Mit­füh­ren von Fahr­rä­dern im Fest­ge­biet ist ab 20.00 Uhr ohne­hin ver­bo­ten. Auch vom Mit­füh­ren gro­ßer Gepäck­stücke sowie Hun­den raten wir drin­gend ab.
  • Nach den Vor­schrif­ten des Waf­fen­rechts sind bei­spiels­wei­se das Mit­füh­ren von Reiz­stoff­sprüh­ge­rä­ten, Elek­tro­schock­ge­rä­ten, Schlag­stöcken sowie diver­sen Mes­sern nicht gestat­tet. Auch hier wer­den fest­ge­stell­te Ver­stö­ße poli­zei­lich zur Anzei­ge gebracht.
  • Auf dem Fest­ge­län­de wird zur Sicher­heit aller Sand­ker­wa-Besu­cher ein Ord­nungs­dienst ein­ge­setzt. Wir bit­ten dar­um, den Wei­sun­gen des Ord­nungs­dien­stes Fol­ge zu leisten.
  • Sofern mög­lich, nut­zen Sie bit­te die Ange­bo­te des öffent­li­chen Personennahverkehrs.

Die Bam­ber­ger Poli­zei wird für Ihre Sicher­heit stän­dig vor Ort sein. Hier­zu sind uni­for­mier­te sowie zivi­le Beam­te im Ein­satz. Zudem unter­stüt­zen die wei­te­ren Bam­ber­ger Dienst­stel­len und auch die Baye­ri­sche Bereit­schafts­po­li­zei die Poli­zei Bam­berg-Stadt wäh­rend der fünf­tä­gi­gen Ver­an­stal­tung. Bei Not­fäl­len wen­den Sie sich bit­te an den poli­zei­li­chen Not­ruf (110) oder den Not­ruf von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst (112). Natür­lich kön­nen Sie auch jeder­zeit die vor Ort befind­li­chen Poli­zei­be­am­ten direkt ansprechen.

Wir wün­schen allen Besu­chern eine schö­ne und ent­spann­te Zeit auf der Bam­ber­ger Sand­ker­wa 2018.