Kosten­freie Erst­be­ra­tung für klein- und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men des Gastgewerbes

Symbolbild Bildung

Anmel­de­be­rech­tigt sind gast­ge­werb­li­che Betrie­be mit Sitz in Bay­ern mit weni­ger als 20 Voll­zeit­be­schäf­tig­ten, deren Jah­res­um­satz unter 2 Mil­lio­nen Euro net­to liegt

Mit dem Pilot­pro­jekt „Zukunft für das baye­ri­sche Gast­ge­wer­be“, das vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft, Ener­gie und Tech­no­lo­gie geför­dert wird, beab­sich­tigt der Baye­ri­sche Hotel- und Gast­stät­ten­ver­band wirk­sa­me Maß­nah­men gegen das Schlie­ßen von gast­ge­werb­li­chen Einheiten.

Im Rah­men der Kam­pa­gne wer­den kosten­freie „Blitz­licht­be­ra­tun­gen“ ange­bo­ten, dabei han­delt es sich um Moment­auf­nah­men von klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men des Gast­ge­wer­bes mit Sitz in Bay­ern. Die Bera­tung soll hel­fen, Poten­tia­le, aber auch Schwach­stel­len des unter­such­ten Betrie­bes auf­zu­zei­gen; sie soll Impuls­ge­ber für neue Ideen, Kon­zep­te, Maß­nah­men oder Koope­ra­tio­nen sein.

Zur Blitz­licht­be­ra­tung anmel­de­be­rech­tigt sind gast­ge­werb­li­che Betrie­be mit Sitz in Bay­ern mit weni­ger als 20 Voll­zeit­be­schäf­tig­ten, deren Jah­res­um­satz unter 2 Mil­lio­nen Euro net­to liegt. Zudem muss es sich um einen kon­zes­sio­nier­ten Gastro­no­mie­be­trieb mit Sitz­platz­an­ge­bot und her­kömm­li­cher Bedie­nung oder einen Beher­ber­gungs­be­trieb mit min­de­stens zehn Bet­ten han­deln. Aus­ge­nom­men sind Fran­chise­neh­mer. Dar­über hin­aus darf der De-mini­mis-Zuwen­dungs­rah­men durch einen Bei­hil­fe­be­trag bzw. Sub­ven­ti­ons­wert von 200.000 Euro bezo­gen auf einen Zeit­raum von drei Steu­er­jah­ren nicht erreicht wor­den sein. Eine Mit­glied­schaft im DEHO­GA Bay­ern ist nicht erforderlich.

Betrie­be, die genann­te Kri­te­ri­en nicht erfül­len und damit nicht för­der­fä­hig sind, kön­nen eine Blitz­licht­be­ra­tung gegen die Zah­lung von 500 Euro brut­to für Mit­glieds­be­trie­be des DEHO­GA Bay­ern bzw. 700 Euro brut­to für Betrie­be, die nicht Mit­glied des DEHO­GA Bay­ern sind, über die Bay­ern Tou­rist GmbH auf eige­ne Kosten bestellen.

Die Anmel­dung zur Blitz­licht­be­ra­tung erfolgt über das Anmel­de­tool auf der Home­page www​.wirts​haus​kul​tur​.bay​ern. Hier gilt es, alle erfor­der­li­chen Daten anzu­ge­ben, das Antrags­for­mu­lar aus­zu­drucken, durch einen Berech­tig­ten unter­schrei­ben zu las­sen, mit einem Stem­pel zu ver­se­hen und an die Bay­ern Tou­rist GmbH zurück­zu­sen­den. Nach­dem der voll­stän­di­ge Antrag bei der BTG ein­ge­gan­gen ist, fin­det die Blitz­licht­be­ra­tung nach indi­vi­du­el­ler Ter­min­ab­spra­che statt, muss aber bis spä­te­stens 31. Dezem­ber 2018 im jewei­li­gen Unter­neh­men durch­ge­führt wor­den sein.

Um eine erfolg­rei­che Blitz­licht­be­ra­tung durch­zu­füh­ren zu kön­nen, muss sich der Unter­neh­mer selbst bzw. sein Geschäfts­füh­rer zwei bis drei Stun­den Zeit neh­men, eine Ver­tre­tung des Unter­neh­mers bzw. sei­nes Geschäfts­füh­rers ist nicht mög­lich. Dar­über hin­aus soll­te das Unter­neh­men offen für Ver­än­de­run­gen sein und die Bereit­schaft haben, im Nach­gang die Emp­feh­lun­gen des Blitz­licht­be­ra­ters auch umzu­set­zen. Da es sich bei der Blitz­licht­be­ra­tung um eine Moment­auf­nah­me der betrieb­li­chen Situa­ti­on han­delt, kann auch nur die­se bewer­tet wer­den. Daher kann und soll die Bera­tung kei­ne voll­um­fäng­li­che Betriebs­be­ra­tung lei­sten. Zum Bei­spiel sind Architektur‑, Steuer‑, Rechts- und Ver­si­che­rungs­be­ra­tung nicht Gegen­stand des „Blitz­lichts“. Das „Blitz­licht“ kann besten­falls der Beginn eines Ver­än­de­rungs­pro­zes­ses sein.

Die Blitz­licht­be­ra­ter sind alle Bran­chen­pro­fis mit mehr­jäh­ri­ger ope­ra­ti­ver Erfah­rung in Hotel­le­rie und Gastro­no­mie in lei­ten­den Funk­tio­nen und ver­ste­hen auch die Blick­win­kel des Unter­neh­mers und wie die Her­aus­for­de­run­gen sind.

Nähe­re Aus­künf­te zur Blitz­licht­be­ra­tun­gen fin­den Sie unter www​.wirts​haus​kul​tur​.bay​ern