Nach Angriff mit Mes­ser in Haft

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Eine Schnitt­ver­let­zung brach­te ein 44-Jäh­ri­ger einem 25-Jäh­ri­gen bei, als er ihn am Diens­tag in einer Woh­nung im Stadt­ge­biet mit einem Mes­ser trak­tier­te. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen den Beschul­dig­ten Untersuchungshaftbefehl.

Im Ver­lauf des Diens­tag­abends gerie­ten die bei­den, in einer Wohn­ge­mein­schaft im nörd­li­chen Stadt­ge­biet leben­den Män­ner, in Streit. Dabei ging der Älte­re auf den Jün­ge­ren mit einem Mes­ser los und füg­te ihm eine Schnitt­wun­de am Ohr zu. Hin­zu­ge­ru­fe­ne Beam­te der Poli­zei Bay­reuth-Stadt tra­fen den Täter im Innen­hof des Anwe­sens an und nah­men ihn vor­läu­fig fest. Der Ver­letz­te muss­te für eine Nacht sta­tio­när im Kran­ken­haus behan­delt werden.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth hat Ermitt­lun­gen wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ein­ge­lei­tet. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen den 44-Jäh­ri­gen Unter­su­chungs­haft­be­fehl und er wur­de in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.