AOK Bam­berg: Bes­ser abge­si­chert – Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz im Ausland

Wen das Rei­se­fie­ber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesund­heit­li­che Gefah­ren. Doch die Urlaubs­freu­de ist schnell getrübt, wenn man plötz­lich erkrankt. In wel­chen Fäl­len die deut­sche gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung im euro­päi­schen Aus­land ein­springt und wann man zusätz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz braucht, das weiß Peter Weber, Direk­tor von der AOK in Bamberg.

In wel­chen Län­dern ist man durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung abgesichert?

Mit der euro­päi­schen Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te (EHIC) hat man im Urlaub Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz in allen 28 EU-Staa­ten sowie in Island, Liech­ten­stein, Nor­we­gen und in der Schweiz. Auch in Maze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro und Ser­bi­en kann die Kar­te ver­wen­det wer­den. Für Urlaub in Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, der Tür­kei oder in Tune­si­en müs­sen sich die Ver­si­cher­ten einen Aus­lands­kran­ken­schein ihrer Kran­ken­kas­se besor­gen. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich ver­letzt, erhält dann alle medi­zi­nisch not­wen­di­gen Lei­stun­gen, die nicht war­ten kön­nen, bis er wie­der zuhau­se ist.

Reicht die gesetz­li­che Absi­che­rung immer aus?

Nicht in jedem Fall: Wir emp­feh­len Urlau­bern, eine zusätz­li­che pri­va­te Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Mit ihr kön­nen Behand­lungs­ko­sten abge­deckt wer­den, die von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht über­nom­men wer­den dür­fen. Dazu gehö­ren vor allem die Kosten bei einem not­wen­di­gen Kran­ken­rück­trans­port. Zudem kön­nen sich bei einer pri­vat­ärzt­li­chen Behand­lung im Aus­land sehr hohe Selbst­be­tei­li­gun­gen erge­ben. Mehr­ko­sten, die über die gesetz­li­chen Ver­trags­sät­ze hin­aus­ge­hen, kann eben­falls nur eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung absi­chern. Übri­gens: Für Rei­sen außer­halb Euro­pas ist die­se Zusatz­ver­si­che­rung ein Muss. Eine sol­che Ver­si­che­rung kann auch die AOK in Bam­berg vermitteln.

Über­nimmt die Kran­ken­kas­se eine geplan­te medi­zi­ni­sche Behand­lung im Ausland?

Man­che Behand­lun­gen stre­ben Ver­si­cher­te gezielt im Aus­land an. Die euro­päi­sche Ver­si­cher­ten­kar­te gilt dafür aber nicht. Für im Aus­land geplan­te Behand­lun­gen gibt es unter­schied­lich­ste Regeln. Möch­ten sich Ver­si­cher­te gezielt im Aus­land behan­deln las­sen, soll­ten sie unbe­dingt vor Rei­se­an­tritt mit ihrer deut­schen Kran­ken­kas­se klä­ren, ob und wel­che Kosten von ihr über­nom­men wer­den kön­nen, um finan­zi­el­le Risi­ken zu vermeiden.

Inter­net-Tipp: Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es unter www​.aok​.de unter „Gesun­des Leben“ und „Gesund im Ausland“.