Ermitt­lun­gen Sophia L. – Aus­lie­fe­rung bewilligt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

OBER­FRAN­KEN / SPA­NI­EN. Die Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth im Zusam­men­hang mit der Tötung der 28-jäh­ri­gen Sophia L. dau­ern an. Die spa­ni­sche Justiz hat jetzt das Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen zur Über­stel­lung eines tat­ver­däch­ti­gen 41-Jäh­ri­gen grund­sätz­lich bewilligt.

Die 28-jäh­ri­ge Stu­den­tin woll­te Mit­te Juni per Anhal­ter von Leip­zig in Rich­tung Nürn­berg tram­pen. Hier­zu stieg sie an einer Tank­stel­le bei Schkeu­ditz in den Last­wa­gen des spä­ter in Spa­ni­en fest­ge­nom­me­nen 41-Jäh­ri­gen ein. Erste Ermitt­lun­gen der Leip­zi­ger Poli­zei im Zusam­men­hang mit dem Ver­schwin­den der Frau haben die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth und die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth fort­ge­führt. Nach den bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen gehen die ober­frän­ki­schen Ermitt­ler davon aus, dass die Frau in Ober­fran­ken getö­tet wur­de. Ihre Lei­che konn­te eine Woche nach ihrem Ver­schwin­den im Nor­den Spa­ni­ens ent­deckt werden.

Mitt­ler­wei­le liegt der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth ein Beschluss des zustän­di­gen spa­ni­schen Gerichts in Madrid vor, in dem die Aus­lie­fe­rung des Tat­ver­däch­ti­gen grund­sätz­lich bewil­ligt wird. Aller­dings wird die­se vor­aus­sicht­lich erst nach Abschluss des par­al­lel in Spa­ni­en geführ­ten Ver­fah­rens erfol­gen kön­nen. Der Beschul­dig­te hat einer Aus­lie­fe­rung zugestimmt.

Wei­te­re Aus­künf­te, ins­be­son­de­re zu den Todes­um­stän­den sowie zu Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen der spa­ni­schen Behör­den, kön­nen der­zeit noch nicht erfolgen.