Ober­frän­ki­sche Bezirks­vor­sit­zen­de des Baye­ri­schen Städ­te­tags zum The­ma „Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung der Stadt Ebermannstadt“

In Bezug auf die Dis­kus­si­on um das The­ma Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung der Stadt Eber­mann­stadt stel­len die Bezirks­vor­sit­zen­den des Baye­ri­schen Städ­te­tags, Ober­bür­ger­mei­ste­rin Bri­git­te Merk-Erbe und Ober­bür­ger­mei­ster Frank Reb­han, fest:

„Bis zur Auf­he­bung der Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung durch den Baye­ri­schen Land­tag im Jahr 2018 waren die Kom­mu­nen gesetz­lich ver­pflich­tet, eine sol­che Sat­zung zu erlas­sen. Dies galt ins­be­son­de­re für Kom­mu­nen mit hoher Ver­schul­dung. Hier haben die Auf­sichts­be­hör­den zum Teil mit erheb­li­chem Druck die betrof­fe­nen Gemein­den auf­ge­for­dert, ihre Ein­nah­me­si­tua­ti­on zu ver­bes­sern und ent­spre­chen­de Sat­zun­gen zur Erhe­bung von Stra­ßen­aus­baubei­trä­gen zu erlas­sen. Jetzt im Nach­hin­ein Bür­ger­mei­ster von Städ­ten und Gemein­den wegen des Erlas­ses sol­cher Sat­zun­gen zu kri­ti­sie­ren ist unfair, vor allem dann, wenn die­se Kri­tik auch noch unsach­lich aus­ge­übt wird und auf die Fami­li­en der Betrof­fe­nen ausstrahlt.

Die Stadt Eber­mann­stadt, ver­tre­ten durch Frau Bür­ger­mei­ste­rin Chri­stia­ne Mey­er, hat recht­lich ein­wand­frei gehan­delt, und sie hat so gehan­delt, wie es von den Auf­sichts­be­hör­den erwar­tet wor­den ist. Der Kol­le­gin gilt unser Respekt und unse­re Solidarität.“