Erste-Hil­fe-Maß­nah­men bei Unfäl­len am Grill oder Lagerfeuer

Grillen: ein nicht ganz ungefährliches Vergnügen
Grillen: ein nicht ganz ungefährliches Vergnügen

Brand­ver­let­zun­gen rich­tig versorgen

Ver­bren­nun­gen und Ver­brü­hun­gen gehö­ren zu den Klas­si­kern häus­li­cher Miss­ge­schicke – Was­ser­ko­cher, Herd oder Bügel­eisen sind typi­sche Gefah­ren­quel­len. Jetzt in den war­men Mona­ten ste­hen Grills und Lager­feu­er hoch im Kurs und auch dabei kommt es häu­fig zu Brand­un­fäl­len. Je schnel­ler die rich­ti­gen Erste-Hil­fe-Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den, umso bes­ser las­sen sich Fol­ge­schä­den ein­däm­men. Die Exper­ten der Ober­frän­ki­schen Johan­ni­ter Unfall­hil­fe in Bam­berg erklä­ren, was im Fal­le von Brand­ver­let­zun­gen zu tun ist. Testen Sie Ihr Wis­sen: Hät­ten Sie’s gewusst?

Wie küh­le ich Brand­ver­let­zun­gen richtig? 

Ist die Ver­bren­nung klein­flä­chig – also nicht grö­ßer als der Hand­tel­ler des Ver­letz­ten – soll die betrof­fe­ne Kör­per­stel­le sofort mit war­men, mög­lichst flie­ßen­dem Lei­tungs­was­ser gekühlt wer­den. Kal­tes Was­ser oder Eis­wür­fel kön­nen die Durch­blu­tung ver­schlech­tern, da sich die fei­nen Blut­ge­fä­ße zusammenziehen.

Was mache ich bei einer grö­ße­ren Brandwunde?

Gro­ße Brand­wun­den wer­den nicht gekühlt, da sonst die Gefahr der Unter­küh­lung besteht. Offe­ne Wun­den mit einem keim­ar­men Ver­bands­tuch abdecken.

Bei grö­ße­ren Ver­bren­nun­gen kann der Kör­per aus­küh­len – daher soll­te ein Ver­bren­nungs­op­fer warm gehal­ten wer­den, etwa mit der Ret­tungs­decke aus dem Ver­bands­ka­sten oder war­mer Klei­dung. Wich­tig ist, den Betrof­fe­nen wei­ter­hin zu betreu­en, bis die Ret­tungs­kräf­te ein­tref­fen, und die Vital­funk­tio­nen zu überprüfen.

In wel­chen Fäl­len muss ich den Ret­tungs­dienst rufen? 

Grund­sätz­lich gilt: Bei Ver­bren­nun­gen im Gesicht oder den Geni­ta­li­en sofort den Ret­tungs­dienst über 112 rufen. Pro­fes­sio­nel­le Hil­fe ist auch not­wen­dig bei groß­flä­chi­gen Brand­ver­let­zun­gen, die grö­ßer sind als der Hand­tel­ler des Betroffenen.

Muss die Klei­dung des Betrof­fe­nen in jedem Fall aus­ge­zo­gen werden? 

Im Fall einer Ver­brü­hung soll­te die Klei­dung rasch und vor­sich­tig ent­fernt wer­den, damit die Hit­ze der Flüs­sig­keit nicht wei­ter auf die Haut ein­wirkt. Bei Ver­bren­nun­gen kann es jedoch sein, dass Klei­dung an der Haut klebt. Dann auf kei­nen Fall selbst Hand anle­gen – es dro­hen wei­te­re Ver­let­zun­gen und Infektionen.

Wie ver­hal­te ich mich, wenn die Klei­dung brennt? 

Bei Klei­der­brän­den muss sofort gelöscht wer­den: Die Flam­men mit Was­ser über­gie­ßen oder, wenn ein Feu­er­lö­scher greif­bar ist, das Brand­op­fer damit löschen. Im Zwei­fel ist hier das Lösch­mit­tel egal, wich­tig ist, dass Sie den Feu­er­lö­scher nicht auf die Augen richten.

Wel­che Haus­mit­tel hel­fen bei Brandwunden? 

Haus­mit­tel wie Mehl, Zahn­pa­sta oder Kar­tof­fel­schei­ben haben bei Ver­bren­nun­gen nichts zu suchen. Sie kön­nen zu Infek­tio­nen füh­ren und die ärzt­li­che Behand­lung erschweren.

Und, hät­ten Sie’s gewusst? Die Johan­ni­ter raten, das Pra­xis­wis­sen regel­mä­ßig mit einem Erste-Hil­fe-Kurs auf­zu­fri­schen, am besten alle zwei Jah­re. Infos und Buchung unter www​.johan​ni​ter​.de/​k​u​r​s​e​/​e​r​s​t​e​-​h​i​l​f​e​-​k​u​rse. Wer sich online auf dem Lau­fen­den hal­ten will, kann das Ser­vice­an­ge­bot der Johan­ni­ter nut­zen: Unter www​.johan​ni​ter​.de/​k​u​r​s​e​/​e​r​s​t​e​-​h​i​l​f​e​-​k​u​r​s​e​/​t​i​p​p​s​-​z​u​r​-​e​r​s​t​e​n​-​h​i​lfe ste­hen zum Bei­spiel kosten­lo­se Pod­casts zur Ersten Hil­fe bereit.