Planung für Teilbereich der ehemaligen Röhrenseekaserne in Bayreuth liegt aus

Die Planunterlagen können ab 9. Juli im Rathaus eingesehen und online abgerufen werden

Beim Planungsamt der Stadt Bayreuth liegen ab Montag, 9. Juli, die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Änderung und des Bebauungsplans für den südlichen Teilbereich der ehemaligen Röhrenseekaserne aus. Die Planunterlagen können samt weiterer umweltbezogener Informationen bis 9. August im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie sind außerdem ab 9. Juli auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de (Rubrik „Planen und Bauen“) abrufbar.

Der Planbereich des südlichen Teilbereichs der ehemaligen Röhrenseekaserne befindet sich im Strukturwandel. Während die Flächen nördlich des Geltungsbereiches weiterhin industriell genutzt werden, haben sich südlich davon Gewerbebetriebe angesiedelt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. An der Pottensteiner Straße befindet sich das große Areal eines ehemaligen Betriebes des Heizungs- und Lüftungsbaus in einer Phase der Zwischennutzung und soll wegen der günstigen Lage am Bürgerpark Röhrensee vom einstigen Industriestandort für die künftige Entwicklung einer Wohnnutzung umgewidmet werden. Unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen sollen Teilflächen des Gewerbegebietes westlich der Pottensteiner Straße in ein urbanes Gebiet und südlich der Justus-Liebig-Straße in ein Mischgebiet umgewidmet werden.

Der Stadtrat Bayreuth hat der vorliegenden Planung in seiner Sitzung Mitte Mai zugestimmt. Die Verwaltung wurde mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 180 Uhr für Auskünfte zur Verfügung. Stellungnahmen zur Planung können schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.