MdB Dr. Silke Launert zur Versuchsstrafbarkeit Cyber-Grooming

Das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen im Internet ist derzeit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. In Zusammenhang damit steht die Debatte rund um die Thematik „Cyber-Grooming“. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert:

„Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.539 Kinder Opfer von Vergewaltigungen und anderer sexueller Gewalt. Darüber hinaus registrierte die Polizei 16.317 Fälle des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material.

Diese Zahlen sind alarmierend und zeigen, dass wir umgehend handeln müssen. Die Einführung der Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cyber-Groomings muss oben auf der Prioritätenliste stehen. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb derjenige, welcher lediglich davon ausgeht, mit einem Kind zu chatten, um es zu sexuellen Handlungen zu animieren, tatsächlich aber mit einem Polizeibeamten oder den Eltern des Kindes kommuniziert, von einer Strafverfolgung verschont bleibt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Union dafür eingesetzt, den Versuch des Cyber-Groomings unter Strafe zu stellen. Leider hat der damalige Bundesjustizminister die Umsetzung dieses Projektes verhindert. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben meine Unionskolleginnen und -kollegen und ich uns erfolgreich dafür eingesetzt, die Einführung der Versuchsstrafbarkeit in den Koalitionsvertrag zu schreiben. Zusammen mit Elisabeth Winkelmeier-Becker (MdB) und Ronja Kemmer (MdB) habe ich mich nun in einem Schreiben an die amtierende Bundesjustizministerin gewandt und darum gebeten, uns den aktuellen Sachstand mitzuteilen sowie sich in ihrer Funktion für eine vorrangige Behandlung dieser Thematik einzusetzen. Denn für uns als Unionspolitiker ist klar: Die Umsetzung dieses Vorhabens noch weiter aufzuschieben, wäre unseren Kindern gegenüber absolut unverantwortlich.“