Land­rats­amt Forch­heim: Ein­fa­che­re Bedin­gun­gen für Zuschüs­se des 10.000-Häuser-Programms

Die Ener­gie- und För­der­mit­tel­be­ra­tung des Land­rats­am­tes Forch­heim weist dar­auf hin, dass im baye­ri­schen 10.000-Häuser-Programm die För­der­richt­li­ni­en mit sofor­ti­ger Wir­kung ver­bes­sert wurden.

Bau­herrn und Eigen­tü­mer von neu­en oder zur Sanie­rung anste­hen­den Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern kön­nen Zuschüs­se von bis zu 18.000 Euro für inno­va­ti­ve Heiz­tech­ni­ken, Anla­gen zur Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien oder für beson­ders effi­zi­en­te Wohn­ge­bäu­de zukünf­tig auch unab­hän­gig von einer KfW-För­de­rung beantragen.

Für Inter­es­sen­ten am Tech­nik­Bonus und/​oder Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Bo­nus des 10.000-Häuser-Programms erge­ben sich nach Aus­kunft von Chri­sti­ne Gal­ster vom Büro Ener­gie und Kli­ma des Land­rats­am­tes Forch­heim zwei wesent­li­che Verbesserungen:

Antrags­frist bis 31. Dezem­ber 2018 verlängert

Zum einen wur­de die Antrags­frist für die vor­ge­se­he­nen 3.700 För­der­fäl­le bis zum 31. Dezem­ber 2018 ver­län­gert. Die Zusa­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Antrags­ein­gangs ver­ge­ben. Der jeweils aktu­el­le Stand der noch ver­füg­ba­ren För­der­fäl­le kann auf der Antrags­platt­form www​.ener​gie​bo​nus​.bay​ern abge­ru­fen werden.

Zuschüs­se nicht mehr an KfW-Kre­di­te gekoppelt

Außer­dem ist es mög­lich, die Zuschüs­se ab sofort auch ohne die bis­her ver­pflichtende Bean­tra­gung von KfW-För­der­mit­teln in Anspruch zu neh­men. Es ist nun­mehr aus­rei­chend, wenn der Ener­gie­ef­fi­zi­ent-Exper­te über sei­nen Zugang zur KfW-Platt­form die Bedin­gun­gen für eine För­der­fä­hig­keit bestä­tigt. Beim Neu­bau muss min­de­stens der Stan­dard KfW-Effi­zi­enz­haus 55, bei der ener­getischen Gebäu­de­sa­nie­rung min­de­stens KfW-Effi­zi­enz­haus 115 erreicht wer­den. Die Antrag­stel­lung für das 10.000-Häuser-Programm ist somit nicht mehr an die Auf­nah­me eines KfW-Dar­le­hens über die Haus­bank gebun­den. Die För­de­rung kann jedoch wei­ter­hin mit Zuschüs­sen des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) und Zuschüs­sen der KfW-Ban­ken­grup­pe kom­bi­niert werden.

Elek­tro­ni­sche Antrag­stel­lung vor Auftragsvergabe

Wich­tig ist, dass der elek­tro­ni­sche Zuschuss­an­trag unbe­dingt vor Abschluss eines Lie­fe­rungs- und Lei­stungs­ver­tra­ges, d. h. vor Auf­trags­er­tei­lung an den Hand­wer­ker übers Inter­net www​.ener​gie​bo​nus​.bay​ern gestellt wird. Der Ein­gang des elek­tro­ni­schen Antrags bei der Bewil­li­gungs­stel­le wird per E‑Mail be­stätigt. Der För­der­an­trag selbst muss noch aus­ge­druckt und vom Antrag­stel­ler sowie einem Sach­ver­stän­di­gen unter­schrie­ben und inner­halb einer Frist von vier Mona­ten nach elek­tro­ni­schem Antrag in Papier­form bei der Regie­rung von Unter­fran­ken ein­ge­reicht werden.

Wei­te­re Informationen:

Ergän­zen­de Infos:

Der Tech­nik­Bonus wird gewährt für den Ein­satz intel­li­gen­ter Heiz-/Spei­cher-Syste­me mit Ener­gie­ma­nage­ment und beträgt – je nach instal­lier­ter Anlagen­tech­nik – 1.000 bis 9.000 Euro. Der Ener­gie­ef­fi­zi­enz­Bo­nus kann zusätz­lich bei Errei­chen eines spe­zi­fi­schen Heiz­wär­me­­be­darf-Niveaus (8‑Li­ter-Haus bis 3‑Li­ter-Haus: 3.000 – 9.000 Euro) für die Moder­ni­sie­rung eines bestehen­den Gebäu­des oder auch bei beson­ders effi­zi­en­ten Neu­bau­ten (3‑Li­ter-Haus bis 1,5‑Liter-Haus: 4.500 bis 9.000 Euro) bean­tragt werden.