Landratsamt Forchheim: Einfachere Bedingungen für Zuschüsse des 10.000-Häuser-Programms

Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass im bayerischen 10.000-Häuser-Programm die Förderrichtlinien mit sofortiger Wirkung verbessert wurden.

Bauherrn und Eigentümer von neuen oder zur Sanierung anstehenden Ein- und Zweifamilienhäusern können Zuschüsse von bis zu 18.000 Euro für innovative Heiztechniken, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder für besonders effiziente Wohngebäude zukünftig auch unabhängig von einer KfW-Förderung beantragen.

Für Interessenten am TechnikBonus und/oder EnergieeffizienzBonus des 10.000-Häuser-Programms ergeben sich nach Auskunft von Christine Galster vom Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim zwei wesentliche Verbesserungen:

Antragsfrist bis 31. Dezember 2018 verlängert

Zum einen wurde die Antragsfrist für die vorgesehenen 3.700 Förderfälle bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Die Zusagen werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Der jeweils aktuelle Stand der noch verfügbaren Förderfälle kann auf der Antragsplattform www.energiebonus.bayern abgerufen werden.

Zuschüsse nicht mehr an KfW-Kredite gekoppelt

Außerdem ist es möglich, die Zuschüsse ab sofort auch ohne die bisher ver­pflichtende Beantragung von KfW-Fördermitteln in Anspruch zu nehmen. Es ist nunmehr ausreichend, wenn der Energieeffizient-Experte über seinen Zugang zur KfW-Plattform die Bedingungen für eine Förderfähigkeit bestätigt. Beim Neubau muss mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 55, bei der ener­getischen Gebäudesanierung mindestens KfW-Effizienzhaus 115 erreicht werden. Die Antragstellung für das 10.000-Häuser-Programm ist somit nicht mehr an die Aufnahme eines KfW-Darlehens über die Hausbank gebunden. Die Förderung kann jedoch weiterhin mit Zuschüssen des Bundesamtes für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Zuschüssen der KfW-Bankengruppe kombiniert werden.

Elektronische Antragstellung vor Auftragsvergabe

Wichtig ist, dass der elektronische Zuschussantrag unbedingt vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages, d. h. vor Auftragserteilung an den Handwerker übers Internet www.energiebonus.bayern gestellt wird. Der Ein­gang des elektronischen Antrags bei der Bewilligungsstelle wird per E-Mail be­stätigt. Der Förderantrag selbst muss noch ausgedruckt und vom Antragsteller sowie einem Sachverständigen unterschrieben und innerhalb einer Frist von vier Monaten nach elektronischem Antrag in Papierform bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Ergänzende Infos:

Der TechnikBonus wird gewährt für den Einsatz intelligenter Heiz-/Speicher-Systeme mit Energiemanagement und beträgt – je nach installierter Anlagentechnik – 1.000 bis 9.000 Euro. Der EnergieeffizienzBonus kann zusätzlich bei Erreichen eines spezifischen Heizwärme­bedarf-Niveaus (8-Liter-Haus bis 3-Liter-Haus: 3.000 – 9.000 Euro) für die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes oder auch bei besonders effizienten Neubauten (3-Liter-Haus bis 1,5-Liter-Haus: 4.500 bis 9.000 Euro) beantragt werden.