Gute Stim­mung aber auch Arbeit für die Poli­zei beim Kulm­ba­cher Altstadtfest

Symbolbild Polizei

KULM­BACH. Ange­trie­ben von Fei­er­lau­ne und beflü­gelt durch beste Wit­te­rungs­be­din­gun­gen ström­ten am Sams­tag tau­sen­de Besu­cher zum 39. Kulm­ba­cher Alt­stadt­fest. Wäh­rend die mei­sten Gäste einen fröh­li­chen Abend ver­leb­ten, fan­den sich jedoch auch eini­ge Stö­ren­frie­de in den Stra­ßen­zü­gen ein, die den ein­ge­setz­ten Poli­zei­kräf­ten aller­hand zu tun bescherten.

Die ersten Mel­dun­gen über Strei­tig­kei­ten gin­gen zwi­schen 22:00 und 22:30 Uhr bei der Poli­zei ein. Die­se konn­ten durch die Kulm­ba­cher Ord­nungs­hü­ter, wel­che durch Beam­te der ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­dien­ste Bay­reuth anläss­lich der Ver­an­stal­tung unter­stützt wur­den, jedoch rasch vor Ort bei­gelegt wer­den. Kurz nach 23:00 Uhr blieb es in der Obe­ren Stadt jedoch nicht bei blo­ßen Ermah­nun­gen. Die Poli­zi­sten wur­den auf eine Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen einem 15-jäh­ri­gen aus dem west­li­chen Kulm­ba­cher Land­kreis und einem 17-jäh­ri­gen Orts­an­säs­si­gen auf­merk­sam. Es stell­te sich her­aus, dass der älte­re der bei­den einen Faust­schlag in den Magen abbe­kom­men hat­te, Umste­hen­de ver­hin­der­ten anschlie­ßend wei­te­re gegen­sei­ti­ge Attacken. Da sich der eigent­lich geschä­dig­te 17-jäh­ri­ge wäh­rend der Auf­nah­me jedoch immer auf­brau­sen­der ver­hielt und auch sei­nen über­stei­ger­ten Alko­hol­pe­gel nicht ver­ber­gen konn­te, war es not­wen­dig, für ihn den Fest­be­such zu been­den. Was eigent­lich in einer Über­ga­be an einen Sor­ge­be­rech­tig­ten mün­den soll­te, ende­te schließ­lich in der Poli­zei­zel­le, da der jun­ge Mann auch mit Hand­schel­len gefes­selt noch ver­such­te, sich gegen die Poli­zei­kräf­te zur Wehr zu set­zen. Nun muss er sich wegen Wider­stands gegen Voll­streckungs­be­am­te vor der Justiz verantworten.

Kaum dass sich die Zel­len­tür geschlos­sen hat­te, ging es gegen 00:30 Uhr in der Obe­ren Stadt erneut „hand­fest“ zur Sache. Eine zunächst ver­ba­le Aus­ein­an­der­set­zung gip­fel­te hier dar­in, dass ein 18-jäh­ri­ger Mann aus dem nord­öst­li­chen Kulm­ba­cher Land­kreis wäh­rend des Streit­ge­sprächs von hin­ten von einem bis­lang unbe­kann­ten Täter mit einem Bier­krug auf den Hin­ter­kopf geschla­gen wur­de. Dies erkann­te ein 19-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher, der dem Ver­letz­ten zur Hil­fe eilen woll­te. Sein Ein­schrei­ten ende­te jedoch mit einem Faust­schlag auf die Nase, so dass auch er beim Sani­täts­dienst vor­stel­lig wer­den muss­te. Die bei­den jun­gen Män­ner kamen anschlie­ßend zur ambu­lan­ten Behand­lung ins Kran­ken­haus, zum der­zeit unbe­kann­ten Schlä­ger bit­tet die Kulm­ba­cher Poli­zei um Zeu­gen­hin­wei­se unter Tel. 09221/6090.

Der zwi­schen­zeit­lich all­seits wei­ter gestie­ge­ne Alko­hol­pe­gel war dann ver­mut­lich der Aus­lö­ser für zahl­rei­che wei­te­re klei­ne­re Rei­be­rei­en, die jedoch alle­samt wie­der ohne grö­be­re Fol­gen ver­lie­fen. Ein­zig ein 19-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher hat­te gleich zwei Mal inner­halb von nur einer Stun­de Kon­takt zur Poli­zei. Wäh­rend er beim ersten Gespräch mit den Ord­nungs­hü­tern beim Alt­stadt­fest noch als ver­meint­li­ches Opfer einer Aus­ein­an­der­set­zung auf­trat und um poli­zei­li­che Hil­fe bat, war das zwei­te Auf­ein­an­der­tref­fen mit einer Strei­fe in der Blai­cher Stra­ße wohl mehr als unfrei­wil­lig. Hier war der jun­ge Mann näm­lich als Fah­rer eines Audi zur rou­ti­ne­mä­ßi­gen Ver­kehrs­kon­trol­le ange­hal­ten wor­den. Dass die­se Auto­fahrt kei­ne gute Idee war, wur­de ihm wohl spä­te­stens beim fest­ge­stell­ten Alko­hol­wert von über 1,3 Pro­mil­le bewusst. Wäh­rend die Beam­ten eine Stun­de zuvor ledig­lich sei­ne Per­so­na­li­en auf­nah­men, nahm ihm die Strei­fen­be­sat­zung in der Ver­kehrs­kon­trol­le nun sei­nen Füh­rer­schein. Über die juri­sti­schen Fol­gen müs­sen nun die Justiz­be­hör­den befinden.

Den Abschluss der Anzei­gen bil­de­te schließ­lich gegen 02:45 Uhr ein 22-jäh­ri­ger Mann aus dem Kro­na­cher Land­kreis. Er war gera­de mit sei­nen Beglei­tern auf dem Nach­hau­se­weg, als er die am Ran­de des Fest­ge­län­des postier­ten Ord­nungs­hü­ter zum Anlass nahm, eine unschö­ne Belei­di­gung in deren Rich­tung aus­zu­ru­fen. Sein Heim­weg ver­zö­ger­te sich dadurch noch um eini­ge Minu­ten, bis die not­wen­di­gen Daten zur Anzei­gen­er­stat­tung auf­ge­nom­men waren.

Gemes­sen an der Viel­zahl der Besu­cher und unter Berück­sich­ti­gung eines nahe­zu rei­bungs­lo­sen Ver­laufs des Vor­tags zeigt sich die Kulm­ba­cher Poli­zei jedoch zufrie­den mit der Ver­an­stal­tung. Beson­ders erfreu­lich ist, dass schwe­re­re Ver­let­zun­gen bei den Aus­ein­an­der­set­zun­gen aus blie­ben und in vie­len Fäl­len der „mah­nen­de Zei­ge­fin­ger“ auf die nöti­ge Ein­sicht traf, so dass bei den mei­sten der „Kater“ am Fol­ge­tag nicht juri­stisch bedingt sein dürf­te. Mit Aus­nah­me des einen Alko­hol­sün­ders muss­ten die Beam­ten bei ihren Kon­trol­len rund um das Fest auch kei­ne alko­ho­li­sier­ten oder berausch­ten Fahr­zeug­füh­rer bean­stan­den, was eben­falls für die Ver­nunft der Besu­cher spricht.