Ver­mehr­tes Auf­tre­ten fal­scher Poli­zei­be­am­ter – Warnhinweise

Symbolbild Polizei

In den letz­ten Tagen (27./28.06.2018) stell­te die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei erneut ein ver­mehr­tes Anruf­auf­kom­men fal­scher Poli­zei­be­am­ter fest. Zwei­mal waren die Täter erfolg­reich und erbeu­te­ten hohe Bargeldsummen.

Die unbe­kann­ten Täter rie­fen bei ihren spä­te­ren Opfern an und gaben sich als Poli­zei­be­am­te aus. Sie gau­kel­ten ihren Opfern vor, ihr Name sei auf einer Liste geplan­ter Ein­brü­che auf­ge­taucht. Des­halb müss­ten sie ihr Ver­mö­gen schüt­zen, indem sie es an einem ver­ein­bar­ten Ort able­gen. Die „Poli­zei“ wür­de es abho­len und sicher aufbewahren.

Mit die­ser drei­sten Masche brach­ten die Betrü­ger zwei Senio­ren um ihr Erspar­tes. Ein­mal hat­ten sie Erfolg in Erlan­gen, das ande­re Mal in Nürn­berg. Es ent­stand ins­ge­samt ein Ent­wen­dungs­scha­den in Höhe von etwa 35.000 Euro. Meh­re­re Ver­su­che regi­strier­te die Poli­zei in ganz Mittelfranken.

Die eigens für die­sen Phä­no­men­be­reich ein­ge­rich­te­te Ermitt­lungs­kom­mis­si­on „EKO 110“ hat die Ermitt­lun­gen über­nom­men und rät dies­be­züg­lich erneut fol­gen­des zu beachten:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch bei sol­chen Anru­fen! Las­sen Sie sich am Tele­fon nicht unter Druck set­zen und been­den Sie das Tele­fo­nat sofort.
  • Gehen Sie am Tele­fon nicht auf Fra­gen zu Ihrer finan­zi­el­len Situa­ti­on oder Wert­sa­chen ein. Die Poli­zei fragt Sie grund­sätz­lich nicht nach Bar­geld oder Wert­sa­chen, ohne dass durch Sie vor­her Anzei­ge erstat­tet wurde.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld an Per­so­nen, die Ihnen unbe­kannt sind oder hin­ter­le­gen Sie es an Ört­lich­kei­ten für unbe­kann­te Abholer.
  • Las­sen Sie kei­ne Frem­den in Ihre Wohnung!
  • For­dern Sie von Amts­per­so­nen immer den Dienst­aus­weis, ob in Uni­form oder Zivil­klei­dung. Über­prü­fen Sie die­sen sorgfältig.
  • Rufen Sie beim gering­sten Zwei­fel bei der Behör­de an. Suchen Sie die Tele­fon­num­mer selbst her­aus und fra­gen kon­kret nach dem Poli­zei­be­am­ten, der dort beschäf­tigt sein soll. Zie­hen Sie einen Nach­barn bzw. eine Per­son Ihres Ver­trau­ens hinzu.
  • Scheu­en Sie sich nicht den Not­ruf unter der 110 zu wäh­len, wenn Ihnen etwas ver­däch­tig vorkommt.
  • Sei­en Sie auf­merk­sam, wenn in Ihrer Nach­bar­schaft älte­re Men­schen allei­ne leben, spre­chen Sie über die­ses Phänomen.
  • Ange­hö­ri­ge bit­ten wir, ihre älte­ren Ver­wand­ten zu informieren.