Kin­der­geld auch für Kin­der über 18 Jah­re möglich

Kin­der­geld auch nach dem Schulabschluss?

Brigitte Glos

Bri­git­te Glos, die Lei­te­rin der Agen­tur für Arbeit Bamberg-Coburg

Das aktu­el­le Schul­jahr neigt sich dem Ende. Vie­le Eltern sind ver­un­si­chert, wie es mit der Zah­lung des Kin­der­gel­des wei­ter­geht. Muss sich mein Kind even­tu­ell sogar arbeits­los mel­den, bis es mit sei­ner Aus­bil­dung oder sei­nem Stu­di­um beginnt?

Grund­sätz­lich erhal­ten Eltern für ihre Kin­der bis zum 18. Lebens­jahr Kin­der­geld. Aber auch nach der Voll­endung des 18. Lebens­jah­res kann Anspruch auf Kin­der­geld bestehen, zum Bei­spiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufs­aus­bil­dung, ein Stu­di­um oder ein Prak­ti­kum absol­viert. Auch wäh­rend des Bun­des­frei­wil­li­gen­dien­stes oder ähn­li­cher Dien­ste (FSJ, FÖJ, aner­kann­te Frei­wil­li­gen­dien­ste im Aus­land) kann Kin­der­geld gezahlt werden.

Emp­feh­lung von Bri­git­te Glos, die Lei­te­rin der Agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg: „Da es nach dem Schu­len­de aber in aller Regel nicht naht­los wei­ter­geht, gib es Kin­der­geld eben­falls wäh­rend einer Über­gangs­pha­se von läng­stens vier Mona­ten zwi­schen zwei Aus­bil­dungs­ab­schnit­ten. Aber auch, wenn sich die Unter­bre­chung unver­schul­det etwas län­ger gestal­tet, kann für ein Kind wei­ter­hin Kin­der­geld gezahlt wer­den, wenn es auf einen Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­platz war­tet. Hier­für genügt die Zusen­dung eines Nach­wei­ses über den Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder einer Schul­be­schei­ni­gung an die Fami­li­en­kas­se vor Ort. Eine Arbeits­los­mel­dung bei der Agen­tur für Arbeit ist in die­sem Zeit­raum nicht erfor­der­lich. Wich­tig ist immer, die Plä­ne des Kin­des nach Schul­zei­ten­de schrift­lich mit­zu­tei­len. Dann kön­nen die Zah­lun­gen auf­recht­erhal­ten werden.“

Alle Infor­ma­tio­nen, Antrags­for­mu­la­re und Nach­weis­vor­drucke sind im Inter­net unter www​.fami​li​en​kas​se​.de ver­füg­bar. Infor­ma­tio­nen gibt es auch tele­fo­nisch von Mon­tag bis Frei­tag von 8.00 – 18.00 Uhr (gebüh­ren­frei) unter 0800 4 5555 30.