Aus­stel­lung „Im Geden­ken der Kin­der“ im Bam­ber­ger Stadt­ar­chiv bis 5. Juli verlängert

Ausstellungswand. Foto: Mechthildis Boksch
Ausstellungswand. Foto: Mechthildis Boksch

„Das Indi­vi­du­um ist nicht Selbst­zweck, son­dern Mit­tel zur Erhal­tung der Art“

Ein Schluss­strich unter die schmerz­li­che Erin­ne­rung an die Zwangs­ste­ri­li­sa­tio­nen und Kran­ken­mor­de in der NS-Zeit ist lei­der nicht mög­lich, wie das hef­ti­ge Wie­der­auf­tau­chen längst über­wun­den geglaub­ter Auf­fas­sun­gen des neu­en „Rasse“-Diskurses und die Aus­ein­an­der­set­zung um das geplan­te Psy­chisch-Kran­ken-Hil­fe-Geset­zes zei­gen. Nur ein genau­es Hin­se­hen und Reflek­tie­ren die­ser bit­te­ren Geschich­te kön­nen zu einem neu­en, men­schen­wür­di­gen Den­ken und Han­deln in der Gegen­wart ver­hel­fen. Die Aus­stel­lung im Stadt­ar­chiv Bam­berg über die Kinder-„Euthanasie“ lädt noch bis zum 5. Juli 2018 dazu ein.

Ab 1933 setz­te das NS-Régime schon vor­han­de­ne und akzep­tier­te Vor­stel­lun­gen einer Bevölkerungs‑, Gesund­heits- und Sozi­al­po­li­tik in der Pra­xis um, wel­che die dar­wi­ni­sti­sche Evo­lu­ti­ons­bio­lo­gie, die Ver­er­bungs­ge­set­ze von Otto Men­del mit dem Hygie­ne-Dis­kurs ver­ban­den. Kran­ke, die als „nutz­los“ gal­ten, soll­ten nicht bes­ser als Gesun­de behan­delt wer­den, denn von den Gesun­den hing „die wirt­schaft­li­che und natio­na­le Lei­stungs­fä­hig­keit eines Vol­kes und Staa­tes“ ab. Die Aus­ga­ben für Anstalts-Kran­ke soll­ten dra­stisch gekürzt wer­den. Dazu wur­den ohne „Huma­ni­täts­du­se­lei“, Maß­nah­men durch­ge­führt, mit denen „höher­wer­ti­ge“ Erb­an­la­gen geför­dert und „min­der­wer­ti­ge“ Erb­an­la­gen unter­bun­den wer­den soll­ten. Aus Kran­ken waren „Bal­last­exi­sten­zen“ gewor­den, die mas­sen­haft dem staat­lich orga­ni­sier­ten, syste­ma­ti­schen Kran­ken­mord zum Opfer fielen.

Zu Beginn die­ser „still­schwei­gen­de Liqui­die­rung“ reg­te sich nur bei ein­zel­nen Ärz­ten und Heim­lei­tern ent­schie­de­ner Wider­stand, obwohl alle gesell­schaft­lich rele­van­ten Pro­fes­sio­nen durch die NS-Reichs­re­gie­rung über die geplan­ten Aktio­nen infor­miert wor­den oder dar­in ein­ge­bun­den waren. Erst im August 1941, nach dem öffent­li­chen Ein­spruch des Mün­ste­ra­ner Bischofs von Galen gegen das plan­mä­ßi­ge Töten, wur­de die zen­tra­li­sier­te Ermor­dung der Anstalts­pa­ti­en­ten ein­ge­stellt. Aller­dings hat­ten die NS-Macht­ha­ber ihr ange­streb­tes „Tötungs­ziel“ von 70.000 „Bal­last­exi­sten­zen“ zu die­sem Zeit­punkt bereits um 273 über­schrit­ten. Danach wur­den – nun ver­deckt und dezen­tra­li­siert – in den NS-Lagern, in der Kinder-„Euthanasie“ und psych­ia­tri­schen Anstal­ten wei­ter­hin Kran­ke und Uner­wünsch­te auf viel­fäl­ti­ge Art ermordet.

Anmel­dun­gen für Grup­pen­füh­run­gen wer­den unter vorstand@​willy-​aron-​gesellschaft.​de entgegengenommen.

Eben­falls bis zum 5. Juli ist die Kon­tra­punkt-Aus­stel­lung „Die Geschich­te der Lebens­hil­fe Bam­berg“ in der Reha­Werk­statt in der Gun­dels­hei­mer Stra­ße 99 in Bam­berg zu sehen.

Die Aus­stel­lungs­räu­me sind barrierefrei.

Mecht­hil­dis Boksch