MdL Micha­el Hof­mann: „Zum Teil unsach­li­che und auch fal­sche Kritik“

Michael Hofmann

Micha­el Hofmann

Die Abstim­mung des CSU-MdL Micha­el Hof­mann in Sachen Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung schlägt, nicht zuletzt auf­grund der jüng­sten Berich­te, hohe Wel­len mit zum Teil unsach­li­cher und auch fal­scher Kri­tik am Abge­ord­ne­ten. Beson­ders ver­är­gert ist Hof­mann, dass von inter­es­sier­ter Sei­te ver­sucht wer­de, einen Keil zwi­schen Land­rat Ulm und ihn zu trei­ben. Dabei wer­de auch zu Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen sei­ner per­sön­li­chen Erklä­rung, die er dazu im Land­tag abge­ge­ben hat, gegrif­fen. „Das sind poli­ti­sche Rän­ke­spie­le, die weder der Auf­klä­rung noch der Sache die­nen!“, ver­ur­teilt Hof­mann die­se Versuche.

Zur Abstim­mung im Baye­ri­schen Land­tag selbst stellt Hof­mann noch­mals klar, dass er sich – anders als teil­wei­se gemel­det – der Stim­me ent­hal­ten habe: „Eine Ableh­nung kam für mich nicht in Fra­ge, weil ich die Abschaf­fung für rich­tig hal­te. Zustim­men konn­te ich aber auch nicht, weil nicht ein­fach eine Unge­rech­tig­keit durch eine ande­re ersetzt wer­den darf.“

Damit bezieht sich Hof­mann ins­be­son­de­re auf die Situa­ti­on in Eber­mann­stadt, die durch die Geset­zes­än­de­rung ver­schlim­mert wor­den sei. Zur Fra­ge des ursprüng­li­chen Sat­zungs­be­schlus­ses in Eber­mann­stadt habe Hof­mann aber sei­ne Mei­nung nie ver­än­dert, wie er aus­drück­lich betont. Das las­se sich auch anhand von frü­he­ren Berich­ten bele­gen. Tat­sa­che sei, so Hof­mann, dass wegen einer feh­len­den Sat­zung eine Rück­for­de­rung der 2013 erhal­te­nen Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fe im Raum stand. Sei­ne umfang­rei­chen Recher­chen dazu haben erge­ben, dass dabei aber nie­mals eine rück­wir­ken­de Erhe­bung gefor­dert wor­den ist. „Weder vom Innen- noch vom Finanz­mi­ni­ste­ri­um und auch nicht von der Regie­rung von Ober­fran­ken“, stellt der Abge­ord­ne­te klar. „Auch ich sah die Rück­wir­kung nicht für zwin­gend an und tue das auch heu­te nicht!“, erklärt Hof­mann. „Nur weil etwas recht­lich zuläs­sig ist, muss ich es nicht tun!“.

Hart geht Hof­mann mit der recht­li­chen Bera­tung der Stadt Eber­mann­stadt ins Gericht. Es sei der Ein­druck erweckt wor­den, dass sich Stadt­rä­te straf­bar machen wür­den und zivil­recht­lich haf­ten müss­ten, wenn sie nicht für eine rück­wir­ken­de Erhe­bung stim­men. „Zum dama­li­gen Zeit­punkt gab es über 500 Gemein­den in Bay­ern, die kei­ne gül­ti­ge Aus­bau­sat­zung hat­ten. Damals wie heu­te gibt es kei­nen Fall, in dem ein ehren­amt­li­cher Man­dats­trä­ger dafür straf­recht­lich belangt wor­den wäre oder mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen gehaf­tet hät­te.“ Ein ent­spre­chen­der Hin­weis hät­te an die Man­dats­trä­ger zwin­gend erfol­gen müssen.

Falsch sei außer­dem die Behaup­tung, mit dem Freie-Wäh­ler-Stich­tag des 31.12.2013 hät­ten die Pro­ble­me Eber­mann­stadts gelöst wer­den kön­nen. „Alle übri­gen Frak­tio­nen haben dies abge­lehnt, eben­so der Gemein­de­tag. Es han­delt sich hier­bei um einen will­kür­li­chen, sach­lich nicht begrün­de­ten Stich­tag, der vor Gericht nicht hält“, erklärt Hofmann.

Hof­mann weist außer­dem auf eine Ver­an­stal­tung der CSU Eber­mann­stadt mit ihm als Gast­red­ner hin. Am 29. Juni 2018 um 19.30 Uhr im Gast­haus „Resen­görg“ kön­nen alle Inter­es­sier­te zu die­ser The­ma­tik ihre Fra­gen stellen.