Poli­zei­ein­satz nach Bedro­hung – 62-Jäh­ri­ger Kulm­ba­cher in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

KULM­BACH. Der am Sams­tag­nach­mit­tag von Spe­zi­al­ein­satz­kräf­ten fest­ge­nom­me­ne 62-Jäh­ri­ge befin­det sich auf Ver­an­las­sung der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth seit gestern in Unter­su­chungs­haft. Die Poli­zei Kulm­bach führt gegen ihn Ermitt­lun­gen wegen Bedro­hung und Ver­stö­ßen nach dem Waffengesetz.

Am Sams­tag­vor­mit­tag kam es zwi­schen dem Kulm­ba­cher und sei­nem 42-jäh­ri­gen Sohn im gemein­sa­men Wohn­an­we­sen im Stadt­teil Wei­her zunächst zu einer Aus­ein­an­der­set­zung. In die­sem Zusam­men­hang soll der Vater sei­nen Sohn mit einer Schuss­waf­fe bedroht haben. Bei der spä­te­ren Fest­nah­me stell­ten die Spe­zi­al­ein­satz­kräf­te eine schar­fe Schuss­waf­fe sicher, die sich im unmit­tel­ba­ren Ein­wir­kungs­kreis des Man­nes befand. Im Zuge der anschlie­ßen­den Durch­su­chungs­maß­nah­men ent­deck­ten die Ermitt­ler der Kulm­ba­cher Poli­zei auch wei­te­re Waf­fen sowie Muni­ti­on und stell­ten die­se sicher. Die Ermitt­lun­gen zu Her­kunft und Ein­ord­nung die­ser Gegen­stän­de dau­ern an.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging am Sonn­tag­nach­mit­tag Haft­be­fehl gegen den 62-Jäh­ri­gen. Er sitzt seit­dem in einer Justizvollzugsanstalt.