Die Poli­zei warnt vor soge­nann­ten „Schock­an­ru­fen“ bei Senioren

Symbolbild Polizei

Die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei warnt vor einer Betrugs­ma­sche, bei der die Täter mit soge­nann­ten „Schock­an­ru­fen“ meist älte­re Men­schen um ihr Erspar­tes brin­gen wol­len. Dabei geben sich die Betrü­ger als Amts­per­so­nen oder Ver­wand­te aus und täu­schen eine dring­li­che Not­la­ge vor.

Vor­ge­stern Mit­tag (11.06.2018) erhielt ein 82-jäh­ri­ger Mann in Nürn­berg den Anruf eines sol­chen Betrü­gers. Der Anru­fer gab vor, von der Poli­zei zu sein und teil­te mit, dass die Toch­ter des Seni­ors einen Auto­un­fall mit einem unver­si­cher­ten Fahr­zeug gehabt habe. Aus die­sem Grund müs­se der 82-Jäh­ri­ge nun eine Zah­lung von meh­re­ren zehn­tau­send Euro lei­sten, um einen Gefäng­nis­auf­ent­halt sei­ner Toch­ter zu ver­hin­dern. Die Dring­lich­keit die­ser For­de­rung unter­mal­ten die Täter in die­sem Fall mit dem Wei­nen der ver­meint­li­chen Toch­ter, das im Hin­ter­grund zu hören war. Glück­li­cher­wei­se blieb es in die­sem Fall bei einem erfolg­lo­sen Ver­such der Betrüger.

In Mit­tel­fran­ken regi­strier­ten die Ermitt­ler des Fach­kom­mis­sa­ri­ats für Trick­be­trug seit Ende Mai die­ses Jah­res etwa ein Dut­zend gleich­ar­ti­ger Fäl­le. Die Anru­fer zie­len dabei dar­auf ab, ihre Opfer durch die Schil­de­rung erschrecken­der und tra­gi­scher Vor­fäl­le im Ver­wand­ten­kreis zu über­rum­peln. Letzt­lich gelingt es den Betrü­gern auf die­se Wei­se immer wie­der, die Ange­ru­fe­nen dazu zu bewe­gen, hohe Bar­geld­be­trä­ge aus­zu­hän­di­gen oder ins Aus­land zu überweisen.

Aus die­sem Grund warnt die Nürn­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei vor der­ar­ti­gen „Schock­an­ru­fen“ und gibt fol­gen­de Verhaltenstipps:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn sich Anru­fer als Amts­per­so­nen (z.B. Poli­zei­be­am­te, Rechts­an­wäl­te) oder Ver­wand­te aus­ge­ben und dra­ma­ti­sche Not- bzw. Zwangs­la­gen schil­dern. Rufen Sie die betref­fen­den Ange­hö­ri­gen unter der Ihnen bekann­ten Ruf­num­mer zurück und las­sen Sie sich den Sach­ver­halt bestä­ti­gen. Das Glei­che gilt für Anru­fe von Behör­den. Rufen Sie zurück, nach­dem Sie die ent­spre­chen­de Tele­fon­num­mer selbst her­aus­ge­sucht haben.
  • Geben Sie am Tele­fon grund­sätz­lich kei­ne Details zu Ihren fami­liä­ren oder finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen heraus!
  • Las­sen Sie sich am Tele­fon nicht unter Druck set­zen! Gehen Sie nicht auf Geld­for­de­run­gen ein! Hal­ten Sie nach einem Anruf mit finan­zi­el­len For­de­run­gen zunächst Rück­spra­che mit Ange­hö­ri­gen oder son­sti­gen Vertrauenspersonen.
  • Infor­mie­ren Sie sofort die Poli­zei, wenn Ihnen eine Kon­takt­auf­nah­me ver­däch­tig vor­kommt. Benut­zen Sie hier­für den Not­ruf 110!
  • Erstat­ten Sie Anzei­ge, wenn Sie Opfer sol­cher Betrü­ger gewor­den sind. Durch eine schnel­le Mel­dung des Vor­falls unter­stüt­zen Sie die Ermitt­lun­gen der Polizei.