Mut­maß­li­che Online-Betrü­ger im Raum Kro­nach ermittelt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bamberg

KRO­NACH / BAM­BERG. Die Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Coburg und die bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bay­ern ein­ge­rich­te­te Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern konn­ten in enger Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Kro­nach ein Ehe­paar aus dem Raum Kro­nach als mut­maß­li­che Täter einer gan­zen Serie von Inter­net­be­trü­ge­rei­en ermit­teln. Die Beschul­dig­ten sol­len über Mona­te bei Online­händ­lern Waren auf frem­de Per­so­na­li­en bestellt und die Rech­nun­gen nie bezahlt haben. Nun müs­sen sich bei­de Tat­ver­däch­ti­ge straf­recht­lich verantworten.

Bereits im Herbst ver­gan­ge­nen Jah­res wur­den die Ermitt­ler der Poli­zei­in­spek­ti­on Kro­nach auf ver­däch­ti­ge Post­sen­dun­gen an ein leer­ste­hen­des Haus in einem Orts­teil von Kro­nach auf­merk­sam. Über­wa­chungs­maß­nah­men ver­lie­fen zu die­sem Zeit­punkt zunächst ergeb­nis­los. In der Fol­ge­zeit wer­te­ten die Spe­zia­li­sten des Kom­mis­sa­ri­ats „Cyber­crime“ der Kri­po Coburg akri­bisch für die Ermitt­lun­gen rele­van­te Daten von Fir­men, Pro­vi­dern und Ver­sand­dienst­lei­stern aus, bis die Spur schließ­lich zu dem Ehe­paar führ­te. Die 25-Jäh­ri­ge und ihr 31 Jah­re alter Ehe­mann sind bereits wegen Betrugs­de­lik­ten kri­mi­nal­po­li­zei­lich in Erschei­nung getreten.

Auf­grund der Erkennt­nis­se bean­trag­ten die Spe­zi­al­staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern im Mai einen Durch­su­chungs­be­schluss für die Woh­nung des Paa­res. Bei den dar­auf­fol­gen­den Durch­su­chungs­maß­nah­men in dem Anwe­sen konn­te der Tat­ver­dacht wei­ter erhär­tet wer­den. So sol­len sich die zwei Tat­ver­däch­ti­gen unter Anga­be frem­der Per­so­na­li­en und wei­te­rer Daten, über das Inter­net Kin­der­klei­dung, Spiel­zeug, Haus­halts­ar­ti­kel, E‑Bikes sowie diver­se Elek­tro­ge­rä­te bestellt haben. Die Poli­zi­sten konn­ten sämt­li­che Gegen­stän­de in dem Anwe­sen sicher­stel­len. Ins­ge­samt beläuft sich der Wert der Waren auf zir­ka 15.000 Euro.

Zudem soll das Duo betrü­ge­risch erlang­te Arti­kel auf Online-Platt­for­men wei­ter­ver­kauft haben. Hier­zu führt die Poli­zei­in­spek­ti­on Kro­nach der­zeit wei­te­re Ermittlungsverfahren.

Das Ehe­paar erwar­tet nun eine Ankla­ge wegen gewerbs­mä­ßi­gen Com­pu­ter­be­trugs. Das Gesetz sieht hier­für eine Frei­heits­stra­fe von 6 Mona­ten bis zu 10 Jah­ren vor. Die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen wer­den noch eini­ge Zeit in Anspruch nehmen.