Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf für den Bereich Scheffelstraße/​Am Mühl­gra­ben kann ab 28. Mai auch online ein­ge­se­hen werden

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 28. Mai, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Scheffelstraße/​Am Mühl­gra­ben“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen ein­schließ­lich wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen bis 28. Juni im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Online kön­nen sie eben­falls ab 28. Mai auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de abge­ru­fen werden.

Der Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan­ent­wurfs hat eine Grö­ße von etwa 2,25 Hekt­ar. Die Flä­chen im Kreu­zungs­be­reich Scheffelstraße/​Am Mühl­gra­ben sol­len als Misch­ge­biet defi­niert wer­den, um an die­sem Stand­ort ver­schie­de­ne Nut­zun­gen für den Stadt­teil Kreuz zu ermög­li­chen. Die wei­te­ren Flä­chen ent­lang der Schef­fel­stra­ße und Am Mühl­gra­ben wie­der­um sol­len auf­grund der anhal­tend hohen Nach­fra­ge nach Wohn­bau­grund­stücken als all­ge­mei­nes Wohn­ge­biet fest­ge­setzt wer­den. Die Ver­kehrs­er­schlie­ßung des Plan­ge­bie­tes ist über zwei Anschlüs­se an die vor­han­de­ne Infra­struk­tur der Preu­schwit­zer Stra­ße und der Stra­ße „Am Mühl­gra­ben“ vor­ge­se­hen. Teil­wei­se sol­len die neu­en Bau­flä­chen „Am Mühl­gra­ben“ direkt von der Stra­ße anfahr­bar sein.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.