IHK-Steu­er­aus­schuss for­dert Stär­kung unter­neh­me­ri­scher Investitionen

Spiel­raum für Steu­er­ent­la­stun­gen nutzen

Die Steu­er­schät­zung hat es zu Tage gebracht: die Steu­er­ein­nah­men von Bund, Län­dern und Gemein­den stei­gen stär­ker als erwar­tet. 60 Mil­li­ar­den Euro mehr als geplant wer­den zur Ver­fü­gung ste­hen, allei­ne der Bund dürf­te bis 2021 min­de­stens 20 Mil­li­ar­den Euro mehr ein­neh­men. Die­se Mit­tel dür­fen nicht ein­fach in staat­li­che Inve­sti­tio­nen flie­ßen, so die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Der zusätz­li­che finan­zi­el­le Spiel­raum muss genutzt wer­den, um Unter­neh­men von Steu­ern zu ent­la­sten und pri­va­te Wachs­tums­kräf­te zu stär­ken“, so Die­ter Uschold, Vor­sit­zen­der des IHK-Steuerausschusses.

Seit Jah­ren for­dert der Steu­er­aus­schuss der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth eine Reform der Unter­neh­mens­be­steue­rung, die lei­der auch in die­sem Koali­ti­ons­ver­trag kein Gehör fand. Die unge­plan­ten Steu­er­mehr­ein­nah­men eröff­nen jetzt die Chan­ce für eine über­fäl­li­ge Reform, meint IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohen­ner: „Die letz­te Reform der Unter­neh­mens­be­steue­rung in Deutsch­land liegt zehn Jah­re zurück. Es ist Zeit für Steu­er­sen­kun­gen, zumal wich­ti­ge Wett­be­wer­ber, wie die USA, Chi­na oder auch Frank­reich, aktu­ell die Steu­er­last für Unter­neh­men reduzieren“.

Drin­gend ange­passt wer­den müs­sen aus Sicht der IHK vor allem die Eck­wer­te von Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er. Hand­lungs­be­darf besteht zudem bei einem Ver­zicht auf die Besteue­rung von Kosten bei der Gewer­be­steu­er, der Ein­füh­rung einer degres­si­ven Afa als zeit­ge­mä­ße Abschrei­bungs­me­tho­de sowie die eben­falls drin­gend erfor­der­li­che Ver­bes­se­rung einer steu­er­li­chen För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung für alle Unter­neh­men. „Der Staat muss pri­va­te Inve­sti­tio­nen stär­ken, denn vor allem die füh­ren zu Wachs­tum. Am besten geht das, indem man Bür­ger und Unter­neh­men ent­la­stet“, so Uschold. Für öffent­li­che Inve­sti­tio­nen lägen dage­gen bereits heu­te meh­re­re Mil­li­ar­den Euro in unter­schied­li­chen Fonds bereit.

Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Wirt­schafts­stand­orts Deutsch­land erhalten

Die aktu­el­le Pha­se der Hoch­kon­junk­tur dür­fe man nicht für selbst­ver­ständ­lich neh­men, betont Hohen­ner. Viel­mehr müs­se man in wirt­schaft­lich guten Zei­ten die Wei­chen für eine erfolg­rei­che Zukunft stel­len. „Deutsch­land muss sei­ne inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit auch in Zukunft sichern. Ver­läss­li­che und attrak­ti­ve steu­er­li­che Rah­men­be­din­gun­gen sind dafür ein ent­schei­den­der Fak­tor“, so Hohen­ner. Inzwi­schen nut­zen Staa­ten, mit denen Deutsch­land in inten­si­vem Wett­be­werb steht, ver­stärkt auch das Steu­er­recht, um ihren Unter­neh­men best­mög­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für Inve­sti­tio­nen und Beschäf­ti­gung zu bieten.

Eine Reform der Unter­neh­mens­be­steue­rung muss aus Sicht der IHK neben einer wett­be­werbs­fä­hi­gen Steu­er­be­la­stung der Unter­neh­men auch struk­tu­rel­le Refor­men des Unter­neh­mens­steu­er­rechts umfas­sen. Uschold: „Dazu gehört eine Ver­bes­se­rung der Pla­nungs- und Rechts­si­cher­heit, aber auch eine spür­ba­re Ver­ein­fa­chung des Steu­er­sy­stems und vor allem der Besteuerungsverfahren.“

Grund­steu­er: auf­kom­mens­neu­tral, ein­fach und transparent

Auch die durch das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts not­wen­dig gewor­de­ne Reform der Grund­steu­er müs­se man mit Augen­maß ange­hen. „Die Reform der Grund­steu­er darf nicht zu zusätz­li­chen Bela­stun­gen für Unter­neh­men füh­ren und die Berech­nungs­grund­la­ge muss ein­fach und trans­pa­rent sein“, for­dert Uschold. Das las­se sich ohne Pro­ble­me umset­zen, wenn die Besteue­rung kon­se­quent wachs­tums­ori­en­tiert erfolge.