ADFC Bam­berg for­dert siche­res Rad­weg­netz statt Flickenteppich

Falschparker am Margaretendamm
Falschparker am Margaretendamm

Zum inter­na­tio­na­len Tag der Fami­lie (15. Mai) bekräf­ti­gen der ADFC Bay­ern und der ADFC Bam­berg ihre For­de­rung nach einem siche­ren, kom­for­ta­blen und durch­gän­gi­gen Rad­weg­netz für Rad­fah­ren­de jeden Alters.

Zu schma­le Rad­fahr-Strei­fen und Bord­stein-Rad­we­ge, die nicht sel­ten im Nichts enden – gera­de Kin­der und Senior/​innen wer­den in der baye­ri­schen Rad­in­fra­struk­tur­pla­nung nicht mit­ge­dacht. ADFC-Lan­des­vor­sit­zen­de Ber­na­dette Felsch sagt: „Eine ange­mes­se­ne Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur ist nur eine sol­che, auf der sich auch schwä­che­re Verkehrsteilnehmer/​innen nicht um ihre Gesund­heit oder sogar ihr Leben sor­gen müs­sen. Fahr­rad­fah­ren muss für die gan­ze Fami­lie sicher und attrak­tiv sein, nicht nur für erwach­se­ne, robu­ste und rou­ti­nier­te Rad­fah­ren­de.“ Chri­sti­an Hader, ver­kehrs­po­li­ti­scher Spre­cher des ADFC Bam­berg ergänzt: „Wir brau­chen schnellst­mög­lich eine Fahr­rad­in­fra­struk­tur, die auch Kin­der, älte­re Men­schen und gene­rell Einsteiger/​innen zum Rad­fah­ren ein­lädt.“ Rad­ver­kehrs­an­la­gen müss­ten außer­dem dem wach­sen­den Bedarf und der zuneh­men­den Pro­dukt­viel­falt durch Pedelecs, Lasten­rä­der und Fahr­rad­an­hän­ger ange­passt werden.

Ohne ver­bind­li­che Vor­ga­ben kei­ne kon­se­quen­te Radverkehrsförderung

Ver­bind­li­che Vor­ga­ben für die Gestal­tung von Rad­ver­kehrs­an­la­gen gibt es bis­lang nicht. Jeder baye­ri­schen Kom­mu­ne bleibt selbst über­las­sen, ob und in wel­chem Umfang sie den Rad­ver­kehr för­dert und ob und wie sie die Rad­in­fra­struk­tur aus­baut und gestal­tet. Das Ergeb­nis ist ein Flicken­tep­pich aus unter­schied­lich­sten Rad­ver­kehrs­an­la­gen mit gro­ßen Lücken im Rad­we­ge­netz. Felsch: „Damit Men­schen jeden Alters sicher und kom­for­ta­bel Rad fah­ren kön­nen, müs­sen ein­heit­lich gül­ti­ge Qua­li­täts­stan­dards, Regel­wer­ke und Design-Vor­ga­ben geschaf­fen wer­den. Dafür braucht es drin­gend eine gesetz­li­che Grundlage.“

Ein Rad-Gesetz für Bayern

Mit der Initia­ti­ve „Ein Rad-Gesetz für Bay­ern!“ for­dert der ADFC Bay­ern des­halb einen ver­bind­li­chen recht­li­chen Rah­men für ein siche­res, kom­for­ta­bles und durch­gän­gi­ges Rad­weg­netz in ganz Bay­ern und für den Bau von Rad­schnell­we­gen. Weil Rad­schnell­weg­ver­bin­dun­gen oft kom­mu­na­le Gren­zen über­schrei­ten, muss der Frei­staat Bay­ern die Stra­ßen­bau­last, also die Ver­ant­wor­tung und Finan­zie­rung für den Bau und Unter­halt der Rad­schnell­we­ge, über­neh­men. Der Frei­staat soll außer­dem die umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät bes­ser för­dern und Rad­schnell­we­gen ins­be­son­de­re in urba­nen Räu­men Vor­rang vor Auto­bah­nen und Bun­des­fern­stra­ßen einräumen.

Alle For­de­run­gen der Initia­ti­ve „Ein Rad-Gesetz für Bay­ern!“ kön­nen auf der Akti­ons­sei­te www​.rad​ge​setz​-bay​ern​.de nach­ge­le­sen und unter­stützt werden.