Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um das Bay­reu­ther Volksfest

Der Auf­takt mit einem gro­ßen Fest­zug wird zu vor­über­ge­hen­den Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen führen

Am Frei­tag, 18. Mai, fällt der Start­schuss für das dies­jäh­ri­ge Bay­reu­ther Volks­fest, das mit einem gro­ßen Fest­um­zug eröff­net wird. Auto­fah­rer müs­sen sich daher auf vor­über­ge­hen­de Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen einstellen.

Der Fest­um­zug wird ab 16.30 Uhr in der Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße auf­ge­stellt. Aus Sicher­heits­grün­den muss die Kanz­lei­stra­ße zu die­sem Zeit­punkt ab Beginn der Fuß­gän­ger­zo­ne gesperrt wer­den. Um 17.30 Uhr setzt sich der Zug in Bewe­gung und zwar über den Stern­platz, die Richard-Wag­ner-Stra­ße, Wie­land-Wag­ner-Stra­ße, Mie­del­stra­ße und Äuße­re Bad­stra­ße zum Volks­fest­platz. Dabei wird es zu kurz­fri­sti­gen Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen kom­men. Auf dem Hohen­zol­lern­ring im Kreu­zungs­be­reich zur Wie­land-Wag­ner-Stra­ße ist mit einer 30-minü­ti­gen Voll­sper­rung zu rech­nen. Es wird emp­foh­len, die­sen Bereich weit­räu­mig zu umfahren.

Mit Beginn des Volks­fe­stes wird die Äuße­re Bad­stra­ße ab der Mie­del­stra­ße für den Durch­gangs­ver­kehr gesperrt. Zufahrts­be­rech­tigt sind dann nur noch die Anwoh­ner der Hübschstraße/​Äußeren Bad­stra­ße. In der Fried­rich-Ebert-Stra­ße gilt aus Sicher­heits­grün­den ein Tem­po 30-Limit.

Damit rund um das Fest­ge­län­de ein geord­ne­tes Par­ken gewähr­lei­stet ist, wer­den mit den Park­plät­zen Ecke Grü­ne­wald­stra­ße/Fried­rich-Ebert-Stra­ße, Ecke Fried­rich-Ebert-Stra­ße/­Äu­ße­re Bad­stra­ße (bei Klein­gär­ten) sowie dem Park­platz am Schul­zen­trum-Ost und der Roll­schuh-Schell­lauf­bahn gebüh­ren­pflich­ti­ge Park­plät­ze aus­ge­wie­sen. An den Wochen­en­den ste­hen zusätz­lich kosten­lo­se Park­plät­ze an der Staat­li­chen Berufs­schu­le I/​Staatlichen Fach­ober­schu­le, der Albert-Schweit­zer-Schu­le, der Staat­li­chen Berufs­schu­le II und am Mark­grä­fin-Wil­hel­mi­ne-Gym­na­si­um­/­Jean-Paul-Schu­le zur Verfügung.

Poli­zei und Stra­ßen­ver­kehrs­amt wei­sen dar­auf hin, dass Falsch­par­ker im Bereich des Volks­fest­plat­zes kon­se­quent ver­warnt und abge­schleppt wer­den. Dies gilt vor allem dann, wenn Ret­tungs­we­ge oder Behin­der­ten-Park­plät­ze blockiert werden.