Land­rats­amt Bam­berg: For­mu­la­re für das Lan­des­pfle­ge­geld erhältlich

Der Frei­staat Bay­ern hat im Mai ein „Lan­des­pfle­ge­geld“ in Höhe von jähr­lich 1.000 Euro ein­ge­führt, das Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ab Pfle­ge­grad 2 mit Haupt­wohn­sitz in Bay­ern in Anspruch neh­men können.

Das Lan­des­pfle­ge­geld ist eine neue Lei­stung, die zusätz­lich zu den Lei­stun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung gewährt wird. Als staat­li­che Für­sor­ge­lei­stung ist das Lan­des­pfle­ge­geld eine nicht steu­er­pflich­ti­ge Einnahme.

Das Lan­des­pfle­ge­geld kann ab sofort bean­tragt wer­den, Antrags­frist ist der 31.12.2018.

Das Antrags­for­mu­lar ist in der Info­thek des Land­rats­amts erhält­lich und steht zum Down­load bereit unter http://​www​.lan​des​pfle​ge​geld​.bay​ern​.de/​a​n​t​r​a​g​.​asp

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www​.lan​des​pfle​ge​geld​.bay​ern​.de.